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 Ausgabe 25/10 -- 25. Juni 2010

10. Jahrgang 

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Lebensmittelampel vom Tisch: BVE begrüßt Votum

 

 

Berlin. (bve) Die Ernährungsindustrie in Deutschland begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments, keine Ampelkennzeichnung für Lebensmittel einzuführen (siehe WebBaecker 24/2010). «Die Vernunft hat sich durchgesetzt, Ampeln haben auf Lebensmitteln nichts zu suchen. Die Verbraucher haben aber auch ein Recht auf eine aussagekräftige Nährwertinformation», sagt Jürgen Abraham, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE).

 

Die deutsche Ernährungsindustrie befürwortet eine EU-weit einheitliche Kennzeichnung der Nährwerte von Lebensmitteln. Freiwillig haben die Unternehmen auf diesem Gebiet in den vergangenen Jahren ohnehin intensiv gearbeitet, so dass den Kunden umfangreiche Informationen schon heute zur Verfügung stehen.

 

Katalog der Pflichtangaben zu umfassend

Angesichts der mittelständischen Struktur der Ernährungsbranche einerseits und der oft kleinen Verpackungen müssen die Angaben auf der Verpackung aber überschaubar bleiben. Deshalb kritisiert die BVE den vom EU-Parlament beschlossenen umfangreichen Katalog der Nährwertinformationen: Zehn verpflichtende Angaben zu den Lebensmittelbestandteilen und die Verpflichtung zur Angabe der «Guideline Daily Amounts» (GDA - Richtwert für die Tageszufuhr) sind eindeutig zuviel. Das ist gerade für die kleineren Hersteller eine übermäßige Belastung, die zudem schwierig auf kleinen Lebensmittelverpackungen umzusetzen ist.

 

Wichtig ist für die exportstarke deutsche Ernährungsindustrie auch, dass einheitliche Regeln im EU-Binnenmarkt gelten sollen, sonst würde der Warenverkehr behindert und verteuert werden.

 

Verpflichtende Herkunftskennzeichnung schadet kleinen Anbietern

Einen Wermutstropfen in der Entscheidung des EU-Parlaments sieht die BVE in der Entscheidung, eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel einzuführen. Zusätzliche Kosten und Umsetzungsprobleme entstehen damit vor allem bei Lebensmitteln, die aus mehreren Zutaten bestehen. Bei jeder Herkunftsänderung von Zutaten müssen neue Etiketten gedruckt und die Produkte im laufenden Produktionsbetrieb umetikettiert werden.

 

Mit einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung wird der Ernährungsindustrie ein wichtiges Marketinginstrument entzogen, das gerade kleineren Unternehmen Chancen der Profilierung bietet. Gleichzeitig besteht die Gefahr der Diskriminierung von Produkten aufgrund ihrer Herkunft, die in einem gemeinsamen Markt nichts zu suchen hat (Quelle).

 

 

 

 

DIESER BEITRAG GEHÖRT ZUM WEBBAECKER INFODIENST FÜR DIE 25. KALENDERWOCHE 2010

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