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 Ausgabe 06/12 -- 10. Februar 2012

12. Jahrgang 

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Müller-Brot: 21 Kontrollen, 69.000 Euro Bußgelder

 

 

Oberbayern. (10.02. / lf) In Sachen Müller-Brot (siehe WebBaecker 05/2012) sind in den letzten Tagen viele Fragen an das Landratsamt Freising als Lebensmittelüberwachungsbehörde herangetragen worden. Deshalb hat die Behörde eine Zusammenstellung zentraler Fragen und Antworten zum Thema ins Netz gestellt. Daraus geht unter anderem hervor, dass gegen Müller-Brot bislang - seit Oktober 2009 - Bußgelder in Höhe von insgesamt 69.000 Euro verhängt wurden. Einige Bußgeldverfahren sind noch nicht abgeschlossen, da diese wegen Anhaltspunkten für mögliche Straftaten an die Staatsanwaltschaft Landshut abgegeben wurden, heißt es aus Freising. Die «Fragen und Antworten der Behörden» in aller Ausführlichkeit:

 

Wann stießen Kontrolleure das erste Mal auf Hygienemängel bei Müller-Brot?

  • Alle Lebensmittelunternehmen in Bayern unterliegen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Die Regel-Kontrollfrequenz für die zuständige Kreisverwaltungsbehörde ergibt sich aus der bundesweit standardisierten «Risikobewertung der Betriebe». Daneben besteht seit 2008 das Kontrollprogramm Lebensmittelsicherheit, nach dem die Spezialeinheit des LGL risikoorientiert Betriebe überwacht. Am 09. Juli 2009 wurde Müller-Brot erstmals im Kontrollprogramm unter Mitwirkung der Spezialeinheit kontrolliert. Gravierende Mängel - in einzelnen Teilbereichen des Betriebs - wurden erstmals 2010 festgestellt.

     

    Wie viele Lebensmittelkontrollen gab es zwischen 2009 und 2012?

  • In den Jahren 2009 bis 2012 fanden insgesamt 21 Kontrollen unter der Leitung der Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Freising statt. Sieben Kontrollen davon wurden gemeinsam mit der Spezialeinheit des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit durchgeführt; hinzu kommt die «Abnahme-Begehung» mit der Spezialeinheit am 03. Februar 2012.

  • In diesen Zahlen nicht erfasst sind Überprüfungen, an denen lediglich die Freigabe zuvor gesperrter Anlagen erfolgte.

  • Bis Ende 2010 handelte es sich um Regelkontrollen des Landratsamts respektive um Kontrollen mit der Spezialeinheit im Rahmen des Kontrollprogramms Lebensmittelsicherheit.

  • Insgesamt fanden sieben Vollkontrollen bei Müller-Brot statt, fünf davon unter Beteiligung der Spezialeinheit. Die restlichen Kontrollen bezogen sich auf die gezielte Überprüfung bestimmter Produktlinien. Hinzu kommt die «Abnahme-Begehung» vom 03. Februar 2012.

  • Nach den Vorgaben des europäischen Lebensmittelrechts sind Kontrollen der zuständigen Behörden ohne Vorankündigung durchzuführen. Sämtliche Kontrollen waren unangekündigt; lediglich, wenn dies aus der Kontrollsituation ausnahmsweise hieraus erforderlich war (zum Beispiel bei der Freigabe zuvor gesperrter Anlagen durch die zuständige Behörde), wurden mit dem Betrieb kurzfristig Termine vereinbart.

  • Sämtliche Kontrollen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden mit einer angemessenen und ausreichenden Anzahl entsprechend qualifizierter und erfahrener Kontrolleure durchgeführt. An den Kontrollen bei Müller-Brot im Zeitraum 2009 bis 2012 waren zwischen zwei und 20 Mitarbeiter beteiligt, davon bei Überprüfungen mit der Spezialeinheit zwischen drei und zehn Mitarbeiter des LGL.

     

    Ab wann war die Regierung von Oberbayern über die Probleme informiert?

  • Grundsätzlich wird die Regierung von Oberbayern vom Landratsamt über gravierende Mängel informiert. Über die Kontrollen der Spezialeinheit wird die Regierung unabhängig vom Kontrollergebnis immer informiert. Bei Kontrollen der Spezialeinheit nimmt in der Regel auch ein Vertreter der Regierung teil.

  • Bei den ersten beiden Kontrollen der Müller-Brot GmbH der Spezialeinheit im Jahr 2009 im Rahmen des Kontrollprogramms ergaben sich in der ersten Kontrolle mittelgradige, in der zweiten nur noch geringgradige Mängel. Die Regierung von Oberbayern war bei der ersten Kontrolle beteiligt.

  • Den ersten Bericht über gravierende Mängel in einzelnen Teilbereichen der Müller-Brot GmbH erhielt die Regierung im Zusammenhang mit der Kontrolle des Landratsamtes am 30. März 2010.

  • Nachdem sich die Situation Ende 2011 verschlechtert hat, fand bei der Regierung von Oberbayern am 07. Dezember 2011 eine Besprechung mit Vertretern von Müller-Brot statt. Im Anschluss an die Kontrolle vom 19. Dezember 2011 wies die Regierung von Oberbayern am 20. Dezember 2011 telefonisch die Geschäftsführung umfassend auf die rechtlichen Konsequenzen hin. Am 30. Dezember 2011 erfolgte nochmals ein entsprechender Hinweis an den neuen, vom Unternehmen benannten Betriebsleiter.

     

    Was ist unter «unhygienische Produktionsbedingungen» zu verstehen?

    Hiermit sind zum Beispiel folgende Sachverhalte gemeint: Altverschmutzungen sowie Wand-, Boden- und Deckenschäden in Produktionsräumen; Schädlinge (zum Beispiel Schaben, Motten) und Mäusekot in den Produktionsräumen.

     

    Gab es Rückrufaktionen von Produkten, die Müller-Brot in Neufahrn hergestellt hat?

  • Lebensmittel, die unter unhygienischen Bedingungen hergestellt wurden, sind als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet im Sinne des §11 Abs.2 Nr. 1 LFGB und damit als nicht verkehrsfähig zu beurteilen. Vor diesem Hintergrund erfolgte durch Müller-Brot in sechs Fällen (02. Oktober 2010, 09. Dezember 2010, 20. Oktober 2011, 19. Dezember 2011, 19. Januar 2012, 30. Januar 2012) eine Vernichtung betroffener Lebensmittel, davon in drei Fällen auch eine Rücknahme bereits ausgelieferter Waren. Die Vernichtung respektive Rücknahme betraf in der Regel die aktuelle Tagesproduktion der betroffenen Produktionslinie. Betroffen waren unter anderem Teig, Toastbrot sowie frische Backwaren und tiefgefrorene Teiglinge.

  • Ein öffentlicher Rückruf fand nicht statt, weil die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht gegeben waren.

     

    Welche Bußgelder wurden gegen Müller-Brot verhängt?

  • Bußgeldbescheid vom 12. Oktober 2009 (tateinheitlicher Verstoß aus mehreren Kontrollen angenommen): gesamt 9.000 Euro;

  • Bußgeldbescheid vom 15. Juni 2010: 10.000 Euro

  • Einige Bußgeldverfahren sind noch nicht abgeschlossen, da diese wegen Anhaltspunkten für mögliche Straftaten an die Staatsanwaltschaft Landshut abgegeben wurden.

  • Daneben wurden Anordnungen mit entsprechenden Zwangsgeldandrohungen erlassen. In zwei Fällen wurden Zwangsgelder von jeweils 25.000 Euro fällig.

     

    Was passierte zwischen der Besprechung am 19. Dezember 2011, bei der erstmals eine Schließung des kompletten Betriebs angedroht wurde, und der letztlichen Stilllegung am 30. Januar 2012?

  • Bei der Kontrolle am 19. Dezember 2011 mit allen beteiligten Behörden wurden in Teilen des Betriebes gravierende Mängel festgestellt. Es wurden die betroffenen Anlagen gesperrt und betroffene Produkte von Müller-Brot zurückgenommen und vernichtet.

  • Im Anschluss an diese Kontrolle wies die Regierung von Oberbayern am 20. Dezember 2011 telefonisch die Geschäftsführung umfassend auf die rechtlichen Konsequenzen hin. Am 30. Dezember 2011 erfolgte nochmals ein entsprechender Hinweis an den neuen, vom Unternehmen benannten Betriebsleiter.

  • Nachdem Müller-Brot wichtige personelle Veränderungen vorgenommen hatte, waren zwischenzeitlich - bei der Kontrolle am 04. Januar 2012 - Verbesserungen der allgemeinen Hygiene feststellbar; Maßnahmen waren hier nur in geringem Umfang notwendig.

  • Bei der nächsten Kontrolle am 19. Januar 2012 war jedoch keine weitere Verbesserung der Betriebs- und Produktionshygiene erkennbar; im Gegenteil, die Verhältnisse verschlechterten sich wieder. Mehrere Produktionsanlagen mussten für eine Grundreinigung stillgelegt werden, betroffene Lebensmittel wurden vernichtet.

  • Schließlich wurde bei der Kontrolle am 30. Januar 2012 eine weitere deutliche Verschlechterung der Betriebs- und Produktionshygiene vorgefunden. In nahezu allen Produktionsbereichen waren Schädlinge und Mäusekot feststellbar. Es zeigte sich, dass durch Einzelmaßnahmen keine dauerhafte Sanierung während des Betriebs möglich war. Als Konsequenz wurde die Produktion am Standort Neufahrn vollständig gestoppt. Einer entsprechenden Anordnung kam der Betrieb durch die freiwillige vollständige Stilllegung zuvor.

     

    Wie geht es jetzt weiter?

  • Es liegt am Betrieb, für einwandfreie Produktionsbedingungen zu sorgen und ein Reinigungskonzept vorzulegen, mit dem dauerhaft gewährleistet wird, dass die Lebensmittel unter einwandfreien hygienischen Bedingungen hergestellt werden. Eine Freigabe kann erst dann erfolgen, soweit der Betrieb die lebensmittelrechtlichen Vorgaben erfüllt. Ein Zeitpunkt für die nächste Kontrolle steht noch nicht fest.

     

     

     

     

  • DIESER BEITRAG GEHÖRT ZUM WEBBAECKER INFODIENST FÜR DIE 06. KALENDERWOCHE 2012

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