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 Ausgabe 43/11 -- 28. Oktober 2011

11. Jahrgang 

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Mühlen: Bundeskartellamt verhängt erste Millionengeldbuße

 

 

Bonn. (25.10. / bund) Das Bundeskartellamt hat im Kartellverfahren gegen Unternehmen der Mühlenindustrie eine Geldbuße in Höhe von 23,8 Millionen Euro gegen die VK Mühlen AG aus Hamburg wegen kartellrechtswidriger Absprachen beim Vertrieb von Mehl verhängt. VK Mühlen zählt zu den führenden Anbietern auf dem deutschen Markt.

 

Das Bundeskartellamt durchsuchte im Februar 2008 zahlreiche Mühlenunternehmen in Deutschland, nachdem es aus dem Markt Hinweise auf Preis- und Mengenabsprachen erhalten hatte. «Mit dem 2008 eingeleiteten Verfahren konnte das Bundeskartellamt ein über viele Jahre praktiziertes System von Preis-, Kundenschutz- und Marktaufteilungsabsprachen für verschiedene Mehlsorten aufdecken. Mit der jetzigen Entscheidung gegen VK Mühlen wird das erste Bußgeld gegen ein Kartellmitglied aus dem Mühlenverfahren verhängt. Gegen rund 40 weitere Mühlenunternehmen dauern die Ermittlungen noch an», sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.

 

Die Mühlenbetreiber vertreiben ihr Mehl zum einen an Industrie- und Bäckerkunden und an Handwerksbäckereien. Einige Mühlenunternehmen, die über eine Kleinverpackungsanlage verfügen, vertreiben Mehl zudem in Kleinpackungen direkt an den Lebensmitteleinzelhandel.

 

Verantwortliche der beteiligten Mühlenunternehmen hatten sich seit dem Jahr 2000 in zahlreichen, regelmäßig abgehaltenen Gesprächsrunden über Preise, Kundenzuordnungen und Liefermengen abgestimmt. Diese Absprachen betrafen sämtliche Vertriebsformen. Zudem betrieben die Unternehmen eine koordinierte Kapazitätssteuerung in Form von Stilllegungen von Mühlen oder verhinderten die erneute Inbetriebnahme bereits stillgelegter Mühlen.

 

Das Bundeskartellamt gewährte der VK Mühlen AG für die umfangreiche Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe eine Reduktion der Geldbuße. Die Bußgeldhöhe bemisst sich grundsätzlich nach der Schwere und der Dauer eines Kartellverstoßes. Darüber hinaus berücksichtigt das Bundeskartellamt bei der Bußgeldberechnung stets die individuelle Leistungsfähigkeit der Unternehmen und kann bei der Zahlungsverpflichtung der Kartellanten auch von Instrumenten wie Stundung und Ratenzahlung Gebrauch machen.

 

Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet. Allerdings erreichte das Bundeskartellamt mit der VK Mühlen AG eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung («Settlement»), was bei der Bemessung des Bußgelds Berücksichtigung fand.

 


VK Mühlen: erreicht einvernehmliche Einigung

Hamburg. (25.10. / vkm) Die VK Mühlen AG hat der Beendigung eines Kartellrechtsverfahrens aus 2008 zugestimmt. Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen die VK Mühlen AG gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 23,8 Millionen Euro eingestellt. In Ermittlungen gegen VK Mühlen war das Bundeskartellamt zu dem Schluss gekommen, dass sich die Gesellschaft an wettbewerbswidrigen Absprachen im Bereich «Weichweizenmehl» beteiligt hat. Das Unternehmen hat sich in Anbetracht dieser Entwicklung zur Zahlung einer Geldbuße entschlossen, um das seit mehr als drei Jahren anhängige Verfahren zu beenden und finanzielle Planungssicherheit zu erlangen. VK Mühlen hat während der gesamten Ermittlungen eng mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Im Rahmen des nun getroffenen «Settlements» und mit Blick auf die beschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens, ist es dem Mühlenbetreiber zugestanden worden, das Bußgeld in fünf Jahresraten zu zahlen. «Wir können uns nun voll auf die notwendige Gesundung des operativen Geschäftes konzentrieren», sagt Christoph Kempkes, Vorstandssprecher der VK Mühlen AG. Seit dem Beginn der Ermittlungen im Jahr 2008 hat der Konzern zahlreiche personelle Veränderungen vorgenommen, ein umfangreiches Restrukturierungs-Programm beschlossen und eine unternehmensweite Compliance-Struktur eingeführt. «Fair Play sowohl unternehmensintern als auch gegenüber unseren Kunden ist inzwischen ein integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur», betont Kempkes. «Erfolgreiches Wirtschaften in Übereinstimmung mit Gesetzen hat für uns höchste Priorität».

 


VK Mühlen: gibt Gewinnwarnung heraus

Hamburg. (25.10. / vkm) Das Bundeskartellamt hat das Kartellverfahren gegen die VK Mühlen AG und einige ihrer Tochterunternehmen im Zusammenhang mit wettbewerbswidrigen Absprachen im Geschäftsbereich «Weichweizenmehl» gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 23,8 Millionen Euro mit Zugang des Bußgeldbescheids am 25. Oktober abgeschlossen. Die VK Mühlen AG hat den Bußgeldbescheid im Rahmen eines Settlement akzeptiert, um das seit mehr als drei Jahren anhängige Verfahren zu beenden und dadurch finanzielle Planungssicherheit zu erlangen. Der VK Mühlen AG ist aufgrund der Kooperation mit dem Bundeskartellamt und mit Blick auf die beschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit des Konzerns zugestanden worden, das Bußgeld in fünf Jahresraten zu bezahlen. Die sich aus dem Bußgeld ergebende Ergebnisbelastung wird sich negativ auf das Konzernergebnis des Geschäftsjahres 2010/2011 auswirken. Die im Konzern noch bestehende, mit Rücksicht auf die Kartellverfahren gebildete Rückstellung in Höhe von 16,2 Millionen Euro wird aufgrund des aktuellen Informationsstands für die bislang nicht abgeschlossenen Verfahren in Frankreich und in den Niederlanden benötigt. Der Vorstand rechnet vor diesem Hintergrund für das Geschäftsjahr 2010/2011 mit einem negativen Konzernergebnis vor Ertragsteuern in einer Größenordnung von 30 Millionen Euro, heißt es in einer Ad-hoc-Meldung aus Hamburg. Die VK Mühlen AG gehört zu 51 Prozent der Leipnik Lundenburger Invest Gruppe (LLI), einem Konzern im Mehrheitsbesitz der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien.

 

 

 

 

DIESER BEITRAG GEHÖRT ZUM WEBBAECKER INFODIENST FÜR DIE 43. KALENDERWOCHE 2011

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