Königswinter. (29.08. / shb) Die SHB Allgemeine Versicherung VVaG hat bereits vor Jahren einen Rechtsschutz-Rahmenvertrag speziell für das Lebensmittelhandwerk mit der Concordia-Versicherung geschlossen. Die aktuelle Diskussion um die Hygiene-Kontrollen gibt Anlass, auf diese Rahmenvereinbarung erneut hinzuweisen, die den Betrieben des Bäcker-, Fleischer- und Konditorenhandwerks weitgehende rechtliche Unterstützung bietet.
Seit Januar 2006 gelten in allen EU-Mitgliedsstaaten neue Verordnungen zur Lebensmittelhygiene. Durch die Verordnung EG 852/2004 haben sich auch für Bäcker, Fleischer und Konditoren wichtige rechtliche Änderungen ergeben. In der allgemeinen Vorschrift heißt es: »Die Lebensmittelunternehmen tragen dafür Sorge, dass auf allen Stufen ihrer Verantwortung, einschließlich der Primärproduktion und des Angebots der Lebensmittel zum Verkauf oder zur Abgabe an den Endverbraucher, gewährleistet ist, dass die Arbeitsprozesse unter hygienisch einwandfreien Bedingungen ablaufen«.
Die gesetzlichen Vorschriften haben viele Betriebe vor große Herausforderungen gestellt. Neben den allgemeinen Hygieneanforderungen werden vor allem betriebliche Eigenkontrollen und regelmäßige Hygiene-Schulungen der Mitarbeiter verlangt. Und das zusätzlich zu den Kontrollen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung. Dabei gilt der Grundsatz: »Gefahren beim Umgang mit Lebensmitteln erkennen und vermeiden«. Eine besondere Herausforderung stellte für viele Betriebe der Aufbau eines betrieblichen Eigenkontrollsystems nach HACCP dar - mit der damit verbundenen Dokumentationspflicht.
Auch bei sorgfältigster Umsetzung der Rechtsvorschriften für die Lebensmittelhygiene kann es zu Streitigkeiten mit den Kontrollbehörden kommen. Da ist es gut zu wissen, dass man sich bei Ärger die hohen Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige leisten kann. Der Rahmenvertrag mit der Concordia-Versicherung sorgt dafür, dass bei einem Rechtsstreit die Betriebskosten nicht unnötig in die Höhe getrieben werden.
Dabei sind Bäcker, Fleischer und Konditoren natürlich nicht nur bei Rechtsstreitigkeiten rund um die Lebensmittelhygiene geschützt. Professionell abgesichert sind neben dem Inhaber oder/und der Firma auch die Arbeitnehmer bei der Tätigkeit für den Betrieb und die Familie in den Lebensbereichen Privat, Beruf und Verkehr. Eine besondere Update-Garantie sorgt übrigens dafür, dass die Versicherten auch von zukünftigen Leistungsverbesserungen profitieren. Sehr praktisch ist auch die telefonische Rechtsberatung: Ein Anruf genügt und am »Anwalts-Telefon« wird Hilfe in allen Rechtsangelegenheiten gewährt.
Über nähere Einzelheiten zu dieser Rahmenvereinbarung informiert:
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