Hannover. (30.04. / gg) Der Startschuss zum BiIMoG ist nun gefallen Der Deutsche Bundestag hatte am 26. März das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BiIMoG) verabschiedet, der Bundesrat stimmte am 03. April zu. Die Verabschiedung dieser Gesetzänderung ist zu begrüßen, da nun endlich Klarheit herrscht, was in Zukunft von Unternehmen gefordert wird, sagt Carsten Klingebiel von der Gehrke Gruppe in Hannover.
Die Unternehmen wissen nun, welche Regelungen angewendet werden müssen und/oder wie die Vorschriften im Einzelnen ausgestaltet sind. Es ist aber auch deutlich geworden, dass man die umfassendste Modernisierung des Handelsrechts seit über 20 Jahren nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte: Die geplanten Änderungen werden Auswirkungen auf die Bilanzstruktur, auf wesentliche Kennzahlen, die Besteuerungsgrundlage, aber auch auf die Systeme und Abläufe im Rechnungswesen haben. Das wird sich auswirken auf der Finanzierungsseite und auf mögliche Ausschüttungen. Dies alles sollten Unternehmen analysieren, gerade vor dem Hintergrund der ohnehin schon angespannten Finanzierungssituation in Deutschland ausgelöst durch die Konjunkturkrise.
Wann ist das Gesetz anzuwenden?
Gegenüber dem Regierungsentwurf haben sich die Erstanwendungszeitpunkte des Gesetzes wesentlich geändert.
Die Anpassungen der Größenmerkmale für kleine, mittelgroße und große Unternehmen sowie die Befreiung von der Buchführungspflicht und der Abschlusserstellungspflicht sind bereits für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2007 beginnen. Dies wird auch einige Bäckereibetriebe erfreuen, die unter Umständen aufgrund der Größe prüfungspflichtig geworden wären.
Grundsätzlich sind die neuen Bilanzierungsregeln, erstmalig für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen, anzuwenden. Insofern haben die Unternehmen noch 8 Monate Zeit, ihr Rechnungswesen auf die veränderten Spielregeln auszurichten.
Die Änderungen und ihre Auswirkungen im Überblick
Bilanzierung latenter Steuern: Das BilMoG sieht eine Aktivierungspflicht für latente Steuern vor. Das bislang gültige Ansatzwahlrecht wird aufgehoben.
Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen: Das BilMoG soll eine realistischere Bewertung der Pensionsrückstellungen ermöglichen. Deshalb wird die Informationsfunktion - mit Blick auf die Finanzlage und Kapitalstruktur des Unternehmens - gestärkt.
Bilanzielle Abbildung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten: Das BilMoG soll der zunehmenden Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände im Wirtschaftsleben Rechnung tragen. Innovative Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Außendarstellung durch die bilanzielle Abbildung von Entwicklungsaktivitäten zu verbessern.
Handelsrechtlicher Konzernabschluss: Der Gesetzgeber will das HGB-Bilanzrecht durch eine Heranführung an internationale Rechnungslegungsstandards zu einer konkurrenzfähigen IFRS-Alternative weiterentwickeln. Lesen Sie, welche Modernisierungsmaßnahmen im handelsrechtlichen Konzernabschluss geplant sind.
Ansatz-, Bewertungs-, Ausweis- und Anhangvorschriften: Die geplanten Modernisierungsmaßnahmen sehen umfangreiche Änderungen hinsichtlich Ansatz-, Bewertungs-, Ausweis- und Anhangvorschriften vor. Bestimmte bilanzpolitische Gestaltungsspielräume werden eingegrenzt.
Corporate Governance nach dem BilMoG
Neben den bilanzrechtlichen Regelungen enthält das BilMoG enthält eine Reihe von Bestimmungen, welche die Corporate Governance insbesondere der auf den Kapitalmarkt ausgerichteter Unternehmen weiter ausbauen und verbessern sollen.
Inwieweit die Unternehmen, beispielsweise in der Bäckerbranche, von neuen Bilanzierungsvorschriften betroffen sind, hängt von der Größe, der Rechtsform und Kapitalstruktur ab. Insofern sollte man sich mit seinem Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater zusammensetzen, um mögliche Auswirkungen zu identifizieren.
Dabei stehen Ihnen auch die Experten der Gehrke Gruppe mit ihrer langjährige Erfahrung und Know-how in der Bäckerbranche gern zur Seite und helfen Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen, wenn es um die Existenzsicherung und Fortführung Ihres Bäckereiunternehmens geht.
Die Experten der Gehrke Gruppe verfügen über langjährige Erfahrung in der Backbranche und helfen Ihnen die richtige Entscheidung zu treffen, geht es darum, optimale Lösungen für Ihren Erfolg zu finden. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem oder anderen Themen der Bäckerwelt haben, dann berät Sie gerne Steuerberater Carsten Klingebiel unter der Rufnummer 0511/ 9848-534 -- oder senden Sie eine E-Mail mit Ihren Fragen an carsten.klingebiel@gehrke-gruppe.de. Der erfahrene Fachmann informiert Sie ausführlich in einem ersten unverbindlichen und kostenlosen Gespräch. |
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