Hannover. (28.11. / gg) Bäckereibetriebe sind aufgrund der hohen Investitionen in der Produktion und im Verkauf auf die Finanzierung durch Kreditinstitute angewiesen. Um diese Verschuldung eines Unternehmens zurückführen zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass die Zins- und Tilgungsleistungen für aufgenommene Kredite aus dem Cash-Flow erfolgen. Daher legt jede Bank ein Hauptaugenmerk auf die Erfüllung der Kapitaldienstfähigkeit. Als Kapitaldienstfähigkeit wird die Fähigkeit eines Kreditnehmers bezeichnet, die Zins- und Tilgungszahlungen (Kapitaldienst) eines ihm gewährten Kredites aus eigener Leistungsfähigkeit ordnungsgemäß zu erbringen, ohne dass hierbei etwaige Kreditsicherheiten -- seien es eigene oder fremde -- berücksichtigt werden müssen.
Zur Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit stehen den Banken die Jahresabschlüsse sowie die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Unternehmens zur Verfügung. Aber auch Finanz- und Liquiditätspläne sowie Produktions- und Arbeitsabläufe sind bei der Beurteilung der zukünftigen wirtschaftlichen Lage von besonderer Bedeutung, ob das Unternehmen die in Anspruch genommen Kredite auch zurückführen kann.
Im Regelfall fordern die Banken dann die vollständige Absicherung aller Kredite und fordern beispielsweise Sicherheiten für Blankokreditanteile. Um Ihre Kapitaldienstfähigkeit zu belegen, können Sie die folgenden Posten zusammenstellen:
Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit |
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Betriebsergebnis (nach Steuern) |
+ |
Abschreibungen |
+ |
Zinsaufwand |
= |
Mittelzufluss (Cashflow) |
- |
Entnahmen (Sonderausgaben, Privat) |
- |
Investitionen, aus Eigenmitteln finanziert |
= |
Kapitaldienstgrenze |
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Sofern Sie also in Zukunft Gespräche mit Ihrer Bank führen, sollten Sie sich auf diesen Punkt besonders sorgfältig vorbereiten.
Noch Fragen? |
Für weitere Details zum Thema Kapitaldienstgrenze wenden Sie sich bitte an Herrn Carsten Klingebiel, Steuerberater bei der
GEHRKE GRUPPE unter der Rufnummer (0511) 9848-3. GEHRKE GRUPPE
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