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Kennzeichnung unverpackter Lebensmittel Stichpunkte von Rainer Gassen, Geschäftsführer am Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks in Bad Honnef (2.359 Anschläge). Detmold. (14.06. / agf) Am 08. Februar 1979 wurde die Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Sie schreibt u. a. die Angabe der Verkehrsbezeichnung, des Zutatenverzeichnisses und des Mindesthaltbarkeitsdatums vor. Die Richtlinie galt sowohl für verpackte als auch für unverpackte Lebensmittel. Art. 12 gestattete es jedoch den Mitgliedsstaaten, bei nicht vorverpackter Ware davon abzusehen, die genannten Angaben insgesamt oder teilweise zwingend vorzuschreiben, sofern die Unterrichtung des Verbrauchers gewährleistet ist. Sie konnten die Art und Weise, in der die Angaben gemacht werden, selbst regeln. Die Bundesregierung hatte damals nach sorgfältiger Erörterung davon abgesehen, in der Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung, durch die die europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde, die neuen Kennzeichnungsbestimmungen auf nicht vorverpackte Lebensmittel zu erstrecken. Bedingung ist allerdings, dass die Lebensmittel im Bedienungsverkauf abgegeben werden. Der Verzicht auf die Angaben wurde damit begründet, dass sich der interessierte Kunde durch das Verkaufs-personal informieren lassen könne. Im Jahre 2000 wurde die europäische Etikettierungsrichtlinie novelliert. Die bisher in Art. 12 enthaltene Freistellungsmöglichkeit für nicht vorverpackter Ware wurde inhaltlich unverändert in Art. 14 übernommen. Im Herbst des vergangenen Jahres teilte die Bundesregierung mit, dass sie plane, eine Verpflichtung zur Kennzeichnung nicht vorverpackter Ware einzuführen. Diese wird seit vielen Jahren von den Verbraucherverbänden immer wieder gefordert. Anstoß für die Pläne der Bundesregierung sind Beratungen auf europäischer Ebene, die die Kennzeichnungsverpflichtung von Allergenen betreffen. Da die Beratungen in Brüssel noch nicht zum Abschluss gebracht worden sind, hat auch die Bundesregierung ihr Vorhaben, die Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung zu ändern, zunächst zurückgestellt. Es ist daher nicht möglich, bereits einen Verordnungsentwurf zu erörtern. Es sollen aber die im Zusammenhang mit der Kennzeichnung unverpackter Ware bestehenden Probleme aufgezeigt und Möglichkeiten einer praxisgerechten Verbraucherinformation diskutiert werden. |
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