Bonn. (boeln) Die neue Anfang 2022 in Kraft getretene EU-Öko-Verordnung regelt detailliert die Prozesse und die Verantwortung von Unternehmen bei möglichen Verstößen gegen diese Verordnung. Zur Unterstützung der Bio-Unternehmen haben das Forschungsinstitut für biologischen Landbau Deutschland e.V. und das Büro für Lebensmittelkunde und Qualität einen Praxisleitfaden erstellt.
Egal ob ein Bio-Tier zu wenig Auslauf hatte oder eine Laboranalyse auf unerlaubte Stoffe im Bio-Produkt hinweist – die neue EU-Öko-Verordnung gibt eine klare Linie vor: Bei jedem Verdacht auf einen Verstoß gegen die Verordnung muss das Bio-Unternehmen prüfen, ob dieser Verdacht begründet ist. Erweist sich der Verdacht als begründet, aber auch in nicht klärbaren Fällen muss das Unternehmen die Öko-Kontrollstelle und/oder die zuständige Behörde unverzüglich informieren.
Vor diesem Hintergrund wurde das Projekt «Problemanalyse und Identifikation des Handlungsbedarfs bei Pflanzenschutzmittel- und Wirkstofffunden in der Bio-Wertschöpfungskette (PSM-Wirkstofffunde)» im Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) gefördert. Ergebnisse des Projekts sind unter anderem ein Praxismerkblatt, das die Ergebnisse des Projekts zusammenfasst, sowie ein vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau Deutschland e.V. (FiBL) und vom Büro für Lebensmittelkunde und Qualität (BLQ) veröffentlichter Praxisleitfaden. Der Leitfaden unterstützt betroffene Unternehmen, indem er Schritt für Schritt beschreibt, wie sie im Verdachtsfall vorgehen müssen (Foto: pixabay.com).
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