Freitag, 19. April 2024
20170627-MIKROSKOPIE

Paragraf 40 LFGB: Novelle am 30. April in Kraft getreten

Berlin. (bund / eb) Verbraucher (m/w/d) können amtliche Informationen über erhebliche Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften künftig sechs Monate lang online abrufen. Der Bundesrat billigte Mitte April einen entsprechenden Beschluss des Bundestags. Über den neuen Paragrafen 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) hatte sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) im Vorfeld ziemlich enttäuscht und verärgert gezeigt.

Unverzüglich und zeitlich begrenzt

Die Überwachungsbehörden der Länder informieren nun unverzüglich im Internet über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht – etwa durch Hygienemängel oder Gesundheitsrisiken. Nach sechs Monaten sind die Einträge zu entfernen. Dies gilt bundesweit einheitlich für alle Behörden.

Verbraucher- versus Unternehmensinteressen

Hintergrund für die Neuregelung ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte amtliche Information über Lebensmittelverstöße grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt, aber eine zeitliche Begrenzung gefordert, um sowohl den Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information als auch die Interessen der betroffenen Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Über die Frage, wie schnell eine Löschung erfolgen muss, war in den letzten Jahren intensiv diskutiert worden.

Bundeseinheitlichen Vollzug gewährleisten

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung auf, für einen bundeseinheitlichen Vollzug des Gesetzes zu sorgen. Schon in früheren Beschlüssen hatten die Länder auf Auslegungsschwierigkeiten hingewiesen, die das Gesetz noch nicht ausreichend ausgeräumt hat.

Bußgeldkatalog

Außerdem soll die Bundesregierung einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog für Verstöße im Lebensmittelrecht erlassen, um Ungleichbehandlungen von Unternehmen zu verhindern. Der Bundestag hatte dies bei Verabschiedung des Gesetzes ebenfalls in einer begleitenden Entschließung von der Bundesregierung gefordert.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 29. April 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet. Seit dem 30. April 2019 ist es in Kraft (Foto: pixabay.com).

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