Freitag, 29. März 2024

openHPI: DSGVO Grundkurs zieht 4.200 Laien an

Potsdam. (hpi) Auch drei Jahre nach Vereinheitlichung der europäischen Datenschutzregeln ist das Interesse nach wie vor groß, die wesentlichen rechtlichen Grundlagen zu verstehen. Darauf reagiert das Hasso-Plattner-Institut (HPI) mit einem kostenlosen Onlinekurs, der am 26. Mai begonnen hat – fast auf den Tag genau drei Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für den vierwöchigen Gratiskurs unter dem Titel «Datenschutz für Einsteigende (m/w/d)» haben sich auf open.hpi.de bereits mehr als 4.200 Interessierte angemeldet. Einschreibungen sind auch nach Kursstart weiterhin möglich.

Kursleiterin Dr. Ina Haarhoff, Justiziarin des HPI, spricht mit dem Angebot vor allem Gründende (m/w/d) von Start-ups und Verantwortliche in jungen Unternehmen an. Haarhoff will den Teilnehmenden einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen vermitteln, die das Datenschutz-Managementsystem eines Unternehmens erfüllen muss. Vor allem geht es um Aspekte wie Betroffenenrechte, Auftragsverarbeitungsvereinbarung, Verfahrensverzeichnis und Datenschutzfolgenabschätzung.

Typisches Praxis-Problem: Was ist zu tun bei Datenpannen?

Außerdem behandelt die HPI-Justiziarin und Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht typische Probleme aus der Praxis. Sie verspricht, konkrete Hinweise dafür zu geben, was im Falle einer Datenpanne zu unternehmen ist. Haarhoff, die sich schwerpunktmäßig mit Vertrags- und Datenschutzrecht beschäftigt, beobachtet nach wie vor viel Unsicherheit in der Anwendung der drei Jahre alten DSGVO-Vorschriften: «Oft ist nicht klar, ob tatsächlich ein Konflikt mit dem Datenschutz vorliegt oder nur vermeintlich. Die Prüfung verschlingt viel Zeit und Kapazität. Aus Sorge vor hohen Bußgeldern unterbleiben dann leider manche Digitalisierungsprojekte oder verzögern sich».

«Es war richtig, die Datenschutzregeln in Europa zu vereinheitlichen»

Hier will die HPI-Justiziarin zur Aufklärung und Sicherheit in der Beurteilung beitragen. Sie ist überzeugt, dass es richtig war, die Datenschutzregeln europäisch zu vereinheitlichen. Nach wie vor gebe es jedoch nationale Sonderwege und die Vielzahl von Aufsichtsbehörden mache eine einheitliche Auslegung und Durchsetzung der Regeln schwierig bis unmöglich. Deshalb gelte es, die Praxistauglichkeit der DSGVO zu überprüfen und das Regelwerk gegebenenfalls zu überarbeiten.

WebBaecker.Net