Samstag, 5. Oktober 2024

Notfallplan Gas: Bäckereien haben kaum Engpässe zu befürchten

 
Bonn. (bna) Die Bundesnetzagentur will ihre Handlungsoptionen als Bundeslastverteiler im Rahmen einer Gasnotlage so transparent wie möglich beschreiben. Dazu dienen die nachfolgenden Ausführungen, die, von der Bundesnetzagentur formuliert, im Dialog mit Politik, Ministerien, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft einer ständigen Weiterentwicklung unterliegen.

Der Bundeslastverteiler hat in einer Gasmangellage die Aufgabe, den lebenswichtigen Bedarf an Gas zu decken (§1 EnSiG, §1 GasSV). Praktisch besteht die Aufgabe des Bundeslastverteilers darin, Gasmengen zu beschaffen, die wie positive Regelleistung wirken. Ziel ist, dadurch die den Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) gemeldeten «Engpasszonen» aufzulösen. Solche «Engpasszonen» entstehen, sofern der Marktgebietsverantwortliche (das Unternehmen THE – Trading Hub Europe) nicht ausreichend Regelenergie für ein unterspeistes Netzgebiet auf dem Markt beschaffen kann.

Soweit bereits innerhalb der kommenden Wochen die Notfallstufe ausgerufen würde, könnten Maßnahmen gegenüber Letztverbrauchern nur im Wege von Allgemeinverfügungen und nur ratierlich erfolgen. Hierbei kann allenfalls eine Unterscheidung nach Branchen erfolgen. Einzelverfügungen für bestimmte Letztverbraucher sind mit den derzeit verfügbaren bzw. den kurzfristig erhältlichen Daten allenfalls in außergewöhnlichen Einzelfällen möglich.

Anders sieht es aus, wenn mittel- bis langfristig Handlungsbedarf entsteht. Dann sollen auch die damit verbundenen ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen berücksichtigt werden. Um die dafür erforderlichen Daten zu erlangen, führt die Bundesnetzagentur derzeit eine Datenerhebung bei Letztverbrauchern mit einer technischen Anschlusskapazität von mehr als 10 MWh/h durch. Um die Menge an Daten handhabbar zu gestalten und vor allen aktuell zu halten, erfolgt mit der Sicherheitsplattform Gas ab Oktober ein weiterer Schritt.

Mit einfachen Worten: Bevor Bäckereien Einschränkungen zu fürchten hätten, müssten sich wegen mangelnder Systemrelevanz zunächst Freizeiteinrichtungen auf Abschaltungen einstellen. Zu geschützten Kunden zählen Gewerbebetriebe mit bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch pro Jahr, darunter Bäckereien und Supermärkte. Das sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, gegenüber der FAZ. Andererseits gibt es hochkomplexe Industrien, bei denen das Abschalten von Produktionsanlagen irreversible Schäden verursachen könnte, unter denen die gesamte Volkswirtschaft leiden kann. Der «Abschaltplan Gas» ist also keine Tabelle, die Punkt für Punkte abgearbeitet würde. Er ist eher eine Sammlung von Optionen und Abwägungen, die je nach Situation gegeneinander abgewogen würden.

Weitere Hinweise gibt das Papier «Lastverteilung Gas – Handlungsoptionen, Abwägungsentscheidung, situationsbedingtes Handeln» aus der Feder der Bundesnetzagentur von dieser Woche.

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