Dienstag, 5. November 2024

Neuordnung des Mess- und Eichwesens abgeschlossen

Berlin. (bmwi) In seiner 928. Sitzung hat der Bundesrat die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) erarbeitete Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung gebilligt. Zusammen mit dem neuen Mess- und Eichgesetz wird die neue Mess- und Eichverordnung am 01. Januar 2015 in Kraft treten. Damit wird das Mess- und Eichrecht modernisiert und zugleich das bestehende hohe Schutzniveau des deutschen Messwesens beibehalten. Es schafft ein Qualitätssiegel für Hersteller von Messgeräten und sichert einen lauteren Handelsverkehr. Zudem schafft die Neuregelung einheitliche Vorgaben für den Marktzutritt von Messgeräten – unabhängig davon, ob das jeweilige Gerät europäisch oder national geregelt ist. Dies bedeute für die betroffenen Wirtschaftsakteure eine deutliche Vereinfachung und sei ein Beitrag zum Bürokratieabbau, heißt es aus Berlin. Künftig gelten für europäisch und national geregelte Messgeräte die gleichen Anforderungen, wenn sie auf den Markt gebracht werden. Die innerstaatliche Bauartzulassung und die Erst-Eichung von national geregelten Messgeräten werden ab dem Jahreswechsel 2014/2015 durch eine Konformitätsbewertung ersetzt. Das neue Regelungssystem ist innovationsoffen und kann technologische Neuentwicklungen zeitnah erfassen. Die Nacheichung von verwendeten Messgeräten bleibt im bisherigen Umfang den Eichbehörden der Länder und den staatlich anerkannten Prüfstellen vorbehalten. Die Eichung ist die amtliche Prüfung eines Messgeräts in periodischen Abständen oder aus Anlass eines Fehlers oder eines Eingriffs in das Messgerät. Das gesetzliche Messwesen gewährleistet die Messrichtigkeit und -beständigkeit im geschäftlichen Verkehr, von amtlichen Messungen und von Messungen im öffentlichen Interesse für über 120 Millionen verwendete Messgeräte.