Mittwoch, 17. April 2024
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Neues Verpackungsgesetz passiert den Bundesrat

Berlin. (bmub / bve) Das Verpackungsgesetz hat im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen haben die Länder den Kompromiss akzeptiert, den das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erarbeitet hatte. Bundesministerin Barbara Hendricks begrüßte die Entscheidung des Bundesrats als einen Sieg der Vernunft. Mit dem neuen Gesetz wird die bestehende Verpackungsverordnung weiterentwickelt. Ziel ist es, das Recycling – aber auch die Vermeidung – von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern.

Hendricks: «Das Verpackungsgesetz ist ein wichtiger Schritt bei der Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft. Ich bin erleichtert, dass es nach zähem Ringen gelungen ist, einen tragfähigen Kompromiss zu finden, der die unterschiedlichen Interessen angemessen berücksichtigt – und der vor allem der Umwelt nützt».

Die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme müssen künftig deutlich höhere Recycling-Quoten für die bei ihnen lizenzierten und von ihnen erfassten Verpackungen erreichen. So steigt zum Beispiel die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen von bisher 36 Prozent bis zum Jahr 2022 auf 63 Prozent. Auch bei anderen Verpackungsmaterialien werden die Recycling-Quoten deutlich erhöht, bei Metallen, Glas und Papier auf 90 Prozent. Außerdem sind bei den Lizenzentgelten der dualen Systeme ökologische Aspekte stärker zu berücksichtigen. Hersteller sollen somit Anreize erhalten, bei der Gestaltung von Verpackungen das Recycling zu berücksichtigen. Von den hohen Anforderungen werden auch spürbare Impulse zur Abfallvermeidung ausgehen.

Zudem werden Mehrwegverpackungen besonders gefördert. Bei Getränkeverpackungen wird ein Mehrweganteil von 70 Prozent angestrebt. Dazu sollen eine Hinweispflicht an den Getränkeregalen sowie die Ausweitung der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen, zum Beispiel auf Fruchtschorlen, beitragen. Die Entsorgung im Wettbewerb wird auch künftig für Effizienz und – im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher – für niedrige Kosten sorgen. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, wird eine Zentrale Stelle eingerichtet, die von den Produktverantwortlichen, das heißt von Handel und Industrie, finanziert wird. Die Zentrale Stelle dient als Registrierungs- und Standardisierungsstelle.

Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Sie entscheiden zum Beispiel darüber, ob in Tonnen gesammelt wird oder in Säcken. Sie entscheiden auch, wann und wie oft abgeholt wird. Damit können Restmüll- und Wertstoffsammlung optimal aufeinander abgestimmt werden. Die Kommunen können auch entscheiden, ob sie weitere Abfälle aus Kunststoff und Metall gemeinsam mit den dualen Systemen in einer Wertstofftonne sammeln wollen. Eine Verständigung auf ein Wertstoffgesetz, das bundesweit die verpflichtende Einführung von Wertstofftonnen vorsah, war zwar nicht möglich. Wenn die Kommunen das wollen, können die Bürgerinnen und Bürger nun jedoch auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes flächendeckend Wertstofftonnen bekommen. Das Verpackungsgesetz tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.

BVE sieht Erfolg für Wirtschaft und Umwelt

Berlin. (bve) Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) hat die Verabschiedung des Verpackungsgesetzes durch den Bundesrat ausdrücklich begrüßt.

«Die Verabschiedung des Verpackungsgesetzes stellt sicher, dass den Unternehmen der Ernährungsindustrie auch zukünftig eine privatwirtschaftliche und arbeitsteilige Verpackungsentsorgung zur Verfügung steht, die wirtschaftliche und ökologische Belange gleichermaßen berücksichtigt. Insbesondere wird es für eine faire Kostentragung durch die Beteiligten sorgen und Wettbewerbsverzerrungen entgegenwirken», erklärt Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BVE.

Für die Ernährungsindustrie von besonderer Bedeutung ist die im Gesetzesentwurf vorgesehene Einrichtung einer «Zentralen Stelle», die dafür sorgt, dass alle Beteiligten bei der Verpackungsentsorgung ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Die «Zentrale Stelle» wird von Industrie und Handel errichtet und soll zu gegebener Zeit in eine beliehene Stiftung überführt werden. Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen sowie dafür verwendete Rezyklate und nachwachsende Rohstoffe in die Bemessung der Beteiligungsentgelte einfließen zu lassen (Foto: pixabay.com).

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