Freitag, 29. März 2024

Neues Gesetz stärkt Verbreitung von Betriebsrenten

Berlin. (hde) Als wichtigen Schritt zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) die Verabschiedung des Betriebsrentengesetzes durch Bundestag und Bundesrat.

Einen Schub für mehr betriebliche Altersversorgung wird der steuerliche Förderbetrag von 30 Prozent (maximal 144 Euro pro Jahr bei einem Arbeitgeberbeitrag von bis zu 480 Euro) für Geringverdiener bis 2.200 Euro Monatseinkommen auslösen. «Gerade im Einzelhandel mit einem hohen Anteil Teilzeitbeschäftigter wird es viele Arbeitnehmer geben, die diese Grenze nicht überschreiten und die daher förderberechtigt sind», sagt HDE-Geschäftsführer Jens Dirk Wohlfeil. Allerdings werden nur Neuzusagen oder zusätzliche Beiträge in bereits bestehende Altzusagen gefördert. Unternehmen, die sich bereits jetzt in der betrieblichen Altersvorsorge engagieren, bekommen für die schon jetzt geleisteten Beiträge keine Förderung. Der Steuerzuschuss könnte dennoch ein Anreiz für viele Handelsunternehmen sein, ihre Bemühungen zu intensivieren, da zusätzliche Beiträge sogar zu 100 Prozent gefördert werden können.

Darüber hinaus geht das Gesetz noch ein zweites Problem an: «Für viele Teilzeitbeschäftigte war bisher die Anrechnungsregelung auf die Grundsicherung ein Hindernis, in Betriebsrenten einzuzahlen. Viele Teilzeit-Mitarbeiter im Einzelhandel haben deshalb befürchtet, dass ihnen diese Altersversorgung im Alter gar nicht zugutekommt und in der Folge ihre diesbezüglichen tariflichen Ansprüche nicht geltend gemacht», sagt Wohlfeil. Mit dem nunmehr festgelegten Freibetrag von bis zu 200 Euro im Monat fällt dieses Hemmnis künftig weg, so dass auch Arbeitnehmer, die später auf Grundsicherung angewiesen sein werden, ein echtes Zusatzeinkommen aus einer Betriebsrente generieren können. Die Neuregelungen treten zum Jahreswechsel 2017/2018 in Kraft.

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