Berlin. (milok) Die Mindestlohnkommission hat in dieser Woche ihren Zweiten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst sowie den Zweiten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Der Beschluss der Mindestlohnkommission sieht einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 01. Januar 2019 und von 9,35 Euro brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 01. Januar 2020 vor. Die Bundesregierung setzt diesen durch eine Rechtsverordnung in Kraft. Neben dem Anpassungsbeschluss und Bericht hat die Kommission nachfolgend auch die Stellungnahmen aus einer im Frühjahr durchgeführten schriftlichen Anhörung veröffentlicht.
- Zweiter Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni (Format PDF, 665 KB)
- Zweiter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns (Format PDF, 1’743 KB)
- Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung (Format PDF, 6’648 KB)
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