Freitag, 26. April 2024

MiLoG: Mindestlohn heißt nicht nur 8,50 Euro!

Hannover. (biv) Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist am 16. August 2014 in Kraft getreten. Die Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro wird jedoch erst zum 01. Januar 2015 verbindlich. Bereits aktuell stellen sich aber bei der Umsetzung des MiLoG zahlreiche Fragen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Betriebe des Bäckerhandwerks haben. So müssen zum Beispiel unter anderem Arbeitgeber, die geringfügig Beschäftigte oder Arbeitnehmer/innen im Gaststättengewerbe beschäftigen, nach dem MiLoG Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Beschäftigten aufzeichnen. Diese Aufzeichnungen müssen nach derzeitigem Stand spätestens innerhalb einer Woche nach der Arbeitsleistung erfolgen und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Durch diese und andere Regelungen werden Arbeitgebern bisher nicht dagewesene Bürokratielasten und finanzielle Risiken aufgebürdet. Verstöße gegen die Regelungen des MiLoG respektive den damit verbundenen Dokumentationspflichten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Gerne möchte der Bäckerinnungsverband Niedersachsen/Bremen (BIV) Ihnen die betriebsrelevanten Fakten zum MiLoG vorstellen und mit Ihnen Fragen zum neuen gesetzlichen Mindestlohn diskutieren. Die Informationsveranstaltung zum Mindestlohngesetz findet statt am Dienstag, 02. Dezember 2014, 12:00 bis 16:00 Uhr im Bäckeramtshaus Hannover. Sie richtet sich an die Betriebsinhaber, Geschäftsführer der Betriebe, Leiter der Lohnbuchhaltung, Mitarbeiter der Lohnbuchhaltung. In den Kosten von 75,00 Euro je Teilnehmer sind Tagungsunterlagen, und Verpflegung enthalten. Der Verband bittet um Anmeldung bis Mittwoch, 25. November 2014.

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