Sonntag, 1. Dezember 2024

MiFID: gegen die Spekulation mit Nahrungsmitteln

Berlin. (bmel) Das Europäische Parlament hat der neuen europäischen Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID (Market in Financial Instruments Directive) zugestimmt. «Damit sind wir im Kampf gegen die exzessive Spekulation mit Nahrungsmitteln einen entscheidenden Schritt vorangekommen», sagt Bundesminister Christian Schmidt (BMEL). «Die neue Richtlinie wird die nützlichen Eigenschaften von Agrarterminmärkten für Verbraucher und Produzenten stärken und zugleich schädlichen Aktivitäten Grenzen aufzeigen. Damit kann sich die Agrarwirtschaft auch in Zukunft gegen unerwartete Preisschwankungen absichern, wilden Spekulationen mit dem Hunger wird hingegen ein Riegel vorgeschoben» MiFID reguliert unter anderem den Handel mit Agrarrohstoffen an den EU-Finanzmärkten. Mit der neuen Richtlinie werden unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen für eine verbindliche Einführung von Positionslimits in der EU geschaffen. Diese Limits stellen Obergrenzen für Finanzinvestoren an Warenterminmärkten dar und sollen exzessive Spekulationen mit Rohstoffen verringern. Physische Preisabsicherungsgeschäfte der Agrarwirtschaft sind von den Positionslimits ausgenommen. Durch die Einführung einer regelmäßigen und zeitnahen Berichterstattung ähnlich des Systems in den USA wird die Transparenz an den Terminmärkten erheblich verbessert. So wird durch die MiFID unter anderem auch das Ausmaß der Aktivitäten spekulativer Anleger an den Terminmärkten für Agrarrohstoffe deutlich. Das erleichtert für Aufsichtsbehörden die Anwendung der Regulierungsinstrumente und verbessert die Grundlage zur Klärung wissenschaftlicher Fragen zum Zusammenwirken von Termin- und Kassamärkten. Durch MiFID werden zudem kurzfristige Handelsunterbrechungen möglich, mit denen die Gefahren des Hochfrequenzhandels begrenzt werden können. Zudem können Finanzprodukte, die Gefahren für Finanz- oder Gütermärkte darstellen, in Zukunft präventiv verboten werden.