Samstag, 20. April 2024

Mehrwertsteuer: Große Ratlosigkeit beim Party Service

Osterholz-Scharmbeck. (psb) Ratlos hat sich der Party Service Bund Deutschland an das Bundesfinanzministerium und an die für Steuerfragen zuständigen Bundestagsabgeordneten aus den einzelnen Fraktionen gewandt. «Wir brauchen dringend Klarheit», schreibt Bundesgeschäftsführer Wolfgang Finken. Er zielt damit auf das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Umsatzbesteuerung eines Partyservice-Betriebs ab. Das Gericht hatte die Messlatte für einen ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent deutlich erhöht. Denn der gilt nur noch für einfache, standardisiert zubereitete Speisen. Allerdings sieht Finken Grund zur Klage: «Die genauen Einzelheiten stehen nicht fest. Deshalb sind sowohl viele unserer Mitglieder als auch zahlreiche Steuerberater, zu denen wir in Kontakt stehen, ratlos und irritiert». Aus Sicht des Party Service Bunds fehlen eindeutige Definitionen vor allem für «einfache, standardisiert zubereite Speisen». Finken fragt: «Wo fängt eine einfache, standardisierte Zubereitung an und wo hört sie auf»? Der Party Service Bund betont zudem, dass er einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für Speisen generell begrüßen würde. Damit befinde er sich auf einer Wellenlänge mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga).

Info: siehe auch «Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservices» – Bundesfinanzhof (BFH); Urteil vom 23. November (2011 XI R 6/08).

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