Sonntag, 6. Oktober 2024
20190117-BROT

Lila Insolvenzplan: Gläubigerversammlung entscheidet im August

Neubrandenburg / Pasewalk. (eb) Auch wenn die Schritte zunächst mal nur winzig sind und eher organisatorischer Natur, so gibt es in der Causa «Lila Bäcker» doch Bewegung. Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Unser Heimatbäcker Holding GmbH aus Pasewalk (AZ:701.IN.25/19) hat das Amtsgericht Neubrandenburg am 25. Juli einen Termin bestimmt zum Zweck der…

  • Entscheidung der Gläubiger über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters
  • Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
  • Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
  • sowie der Abstimmung über den Insolvenzplan vom 24. Juli 2019

Der Termin findet statt am 12. August 2019 in Neubrandenburg. Die Forderungsanmeldungen, der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Das Gericht gibt den Hinweis, dass der Planersteller berechtigt ist, einzelne Regelungen des Plans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch in diesem Termin abgestimmt werden.

Der erläuterte Termin ist ebenso bestimmt für die Unser Heimatbäcker GmbH (AZ:701.IN.21/19) sowie die Unser Heimatbäcker DB Verwaltungs GmbH (AZ:701.IN.24/19). Bei letzterer wünscht sich das Gericht explizit die Erstattung eines Zwischenberichts.

Halten wir fest: Es gibt einen Insolvenzplan. Der Plan wird am 12. August «so oder so» genehmigt oder nicht. Der Termin liegt im Zeitplan zweier Banken, die (a) einen sanierten Lila Bäcker zwar kaufen würden, den (b) unsanierten Geschäftsbetrieb aber nur bis Ende August sichern wollen. Zur Finanzierung der Sanierung gehört eine Landesbürgschaft des Bundeslands Mecklenburg- Vorpommern in Höhe von zehn Millionen Euro. Diese Ausfallsicherung kann die Großbäckerei nur beantragen, wenn die Gläubigerversammlung am 12. August den Insolvenzplan genehmigt. Wir drücken die Daumen (Foto: pixabay.com).
 


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