Berlin. (hde) Gemeinsam mit neun weiteren Verbänden hat der Handelsverband Deutschland (HDE) in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand Leitsätze für einen mittelstandsgerechten Digitalisierungsprozess entwickelt. Die Verbände machen deutlich, dass die Wahrnehmung und Realisierung der Digitalisierungschancen in der unternehmerischen Verantwortung liegt. Gleichzeitig müssen aber die politisch zu setzenden Rahmenbedingungen stimmig sein, damit mittelständische Unternehmen diese Potenziale bestmöglich erkennen und die damit verbundenen Herausforderungen bewältigen können. Dies ist inzwischen eine standortpolitische Kernaufgabe par excellence. Verzögerungen und Versäumnisse in diesem Bereich hemmen den Digitalisierungsprozess gerade auch im Mittelstand und kosten somit Wachstums-, Beschäftigungs- und damit Wohlstandspotenziale.
Die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand kooperierenden Verbände und Organisationen legen angesichts dessen zentrale Leitsätze für tatsächlich mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen des Digitalisierungsprozesses vor. Diese Leitsätze (PDF) illustrieren die Themenbreite der digitalen Transformation. Auch innerhalb der neuen Bundesregierung wird jedes Ressort seine digitalisierungsspezifischen Aufgaben und Herausforderungen zu gestalten haben. Immer wichtiger wird jedoch eine zentrale Koordinierung dieser Aktivitäten und Initiativen. So, wie die Gesamtverantwortung für den Bürokratieabbau als Querschnittsthema wohlbegründet nicht einem einzelnen Ressort, sondern dem Bundeskanzleramt zugewiesen wurde, sollte dies auch für die Digitalisierungspolitik erfolgen.
Geoblocking-Verordnung überfordert Mittelstand
Nach wie vor kritisch sieht der Handelsverband Deutschland die in dieser Woche vom EU-Parlament in Straßburg angenommene Geoblocking-Verordnung. «Das überfordert im Ergebnis vor allem den mittelständischen Online-Handel», sagt der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Mit Hilfe von Geoblocking können Anbieter von Inhalten und Produkten im Internet ihre Webseiten für bestimmte Länder oder Regionen einschränken oder die Verbraucher auf eine Seite weiterleiten, deren Inhalte speziell auf das Land zugeschnitten wurden.
Tromp: «Die vielen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen im Verbraucherrecht in der EU machen Geoblocking für viele Unternehmen notwendig. Denn insbesondere kleinere Händler sind schlicht überfordert, wenn sie gezwungen werden, in alle EU-Länder zu verkaufen und die möglicherweise dort gültigen Rechtsvorschriften zu beachten». Für die Händler fehle nach wie vor eine rechtssichere Lösung der Frage, welches Recht bei grenzüberschreitenden Verkäufen Anwendung finden soll. Außerdem sei die jetzt vorgesehene Übergangsfrist von neun Monaten als Umsetzungsfrist für die Unternehmen immer noch viel zu kurz. Hier müssten komplexe Geschäftsprozesse umgestellt werden, dafür benötigten die Betriebe mehr Zeit. Nachdem Rat und Parlament die Verordnung angenommen haben, wird der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft (voraussichtlich gegen Mitte März 2018). Erst nach Ablauf dieser Übergangsfrist – voraussichtlich im Dezember 2018 – ist die Verordnung dann direkt anwendbar.