Freitag, 29. März 2024

LadesäulenVO: Laden von E-Autos soll einfacher werden

Berlin. (bmwi) Das Bundeskabinett hat eine Novellierung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht. Die neuen Regelungen sollen das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfacher und nutzerfreundlicher gestalten, berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI).

Bundesminister Peter Altmaier: «Damit die E-Mobilität sich auf breiter Front durchsetzt, müssen wir nicht nur die Autos fördern, sondern auch das Laden und Bezahlen einfach und unkompliziert gestalten. Künftig kann an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfach und schnell mit gängiger Kredit- und Debitkarte bezahlt werden. So kann jeder jederzeit an diesen Ladesäulen Strom laden und bezahlen – auch Kunden, die kein Smartphone besitzen. Zugleich wird so das grenzüberschreitende Laden und Bezahlen an Ladesäulen ermöglicht, denn die Kreditkarte ist überall einsetzbar.»

Die Änderung der LadesäulenVO sieht vor, dass Ladesäulenbetreiber beim Ad-hoc-Laden mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten müssen.

Die Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 01. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden. Der Änderungsentwurf wurde von der Europäischen Kommission notifiziert. Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens wird sich als nächstes der Bundesrat mit den geplanten Änderungen befassen.

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