Donnerstag, 10. Oktober 2024
20190725-KMZ-01

Kassensicherungsverordnung: KMZ ist vorbereitet…

Hechingen. (kmz) Seit 2016 ist klar, dass elektronische Kassen zum 01. Januar 2020 über einen zertifizierten Manipulationsschutz (TSE) verfügen müssen. Doch erst seit Juni 2019 definiert der Anwendungserlass die TSE. Drei Jahre sind seit 2016 vergangen. Drei Jahre, in denen die technischen Rahmenbedingungen hätten festgelegt werden können. Wie auch immer: Jetzt muss die TSE vom BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert werden, bevor sie in die allgemeine Produktion gehen kann.

Wieder heißt es: Abwarten. Warten auf die zertifizierte TSE, die für das vierte Quartal angekündigt ist. Es werden Stimmen für eine Verlängerung der «Nicht-Beanstandungsfrist» laut. Auf der Bund-Länder-Ebene haben sich die Finanzverwaltungen kürzlich auf eine Übergangsregelung für die TSE bis zum 30. September 2020 geeinigt. Das vierte Quartal hat gerade erst begonnen. Kommt die zertifizierte TSE Ende Dezember 2019, haben wir neun Monate für 15.000 Kassen. Ob die Prüfer dann auch abwarten?

«Wichtig ist, die nötigen Schritte jetzt anzugehen, denn Kontrollen weisen trotz Nicht-Beanstandungsfrist eine Nicht-Umsetzung rückwirkend nach. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Strafe von bis zu 25.000 Euro belegt werden kann», sagt Sascha Kaierle, Geschäftsführer der KMZ Kassensystem GmbH in Hechingen. KMZ ist der richtige Ansprechpartner rund um den Kassenplatz und berät Sie gerne (Foto: KMZ).