Dienstag, 8. Oktober 2024

Kassengesetz: BMF stellt Fristverlängerung in Aussicht

Berlin. (hde) Positiv bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) einen vom Bundesfinanzministerium (BMF) angekündigten Erlass einer generellen Nichtbeanstandungsregelung für die Nutzung nicht vollständig manipulationssicherer Kassensysteme über den 01. Januar 2020 hinaus. Der Erlass wird vom Bundesfinanzministerium für Oktober 2019 in Aussicht gestellt. «Gerade die kleinen und mittelständischen Händler brauchen mehr Zeit, um rechtssicher auf neue Kassensysteme umstellen zu können. Deshalb ist es richtig, mehr Zeit zur Anschaffung der neuen Technik zu geben», sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das Kassengesetz verpflichtet die Einzelhändler eigentlich dazu, bis Ende 2019 auf manipulationssichere Registrierkassen umzurüsten. Allerdings ist bisher nicht klar, wie lange das Bundesfinanzministerium die Frist verlängern wird. Der HDE und andere Wirtschaftsverbände haben sich für einen Aufschub bis 30. September 2020 ausgesprochen. Genth: «Die Unternehmen sollten deshalb jetzt so schnell wie möglich prüfen, ob sie aufgrund des Gesetzes Änderungen vornehmen müssen. Anschließend geht es darum, möglichst frühzeitig Vorkehrungen zur Implementierung der technischen Sicherheitseinrichtung zu treffen».