Dienstag, 8. Oktober 2024
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«Kassenbon-Pflicht»: Alles im Griff mit der adminApp

Bremerhaven. (usp) Danke für die beeindruckende und durchweg positive Resonanz in der letzten Woche. Die Betrachtung «Kassenbon-Pflicht: Halbwahrheiten helfen nicht weiter» ist nicht zuletzt der Appell, die «Bremse» in unseren Köpfen zu lösen, sich aktiv zu informieren und darauf zu achten, dass wir die richtigen Fragen stellen. Also nicht nur konventionellen Rhetorik-Übungen folgen, sondern uns selbst ein bisschen mehr fordern, um Antworten zu erhalten, von denen die Hälfte noch in der Zukunft liegt.

Was ist, wenn sich das Blatt schneller wendet als gedacht?

Stellen Sie sich vor, das ganze Brumborium um Kassenzettel, Umweltverträglichkeit und zusätzlicher Bürokratie wäre von heute auf morgen ad absurdum geführt, weil es plötzlich Ihre Kunden sind, die aktiv den Bon einfordern. Die gleichen Kunden, die gestern noch gemeinsam mit Ihnen über die Belegausgabepflicht lästerten, wollen das Geschäft plötzlich nicht mehr ohne digitalen Zahlungsbeleg verlassen. Das kann blitzschnell gehen. Dafür benötigen Ihre Kunden nur einen attraktiven Nutzwert, den sie «so» bislang noch nicht hatten und dem es im Handumdrehen gelingt, halb Deutschland zu überzeugen. Geht nicht?

Stellen Sie sich vor, die 46 Prozent aller Deutschen, die per Anno bislang noch keine Steuererklärung abgeben, erhalten plötzlich ein niederschwelliges, kostenfreies und Software-gestütztes Angebot, das ihnen den Gang zum Lohnsteuerhilfeverein, zum Steuerberater und/oder Finanzamt deutlich erleichtert. 87 Prozent derer, die eine Steuererklärung abgeben, erhalten im Schnitt eine Rückerstattung von 875 Euro. Anders herum: Im Schnitt 87 von 46 Prozent aller Deutschen verschenken noch immer ziemlich viel Geld ans Finanzamt. Eine Software-gestützte All-in-One-App kann helfen das zu ändern – in dem Sinn, dass die «adminApp» beim Einkauf nicht nur den Zahlungsbeleg annimmt und archiviert, sondern zugleich nachfragt, ob der Betrag von der Steuer abgesetzt werden soll.

Stellen Sie sich vor, die App wäre keine Insellösung, sondern massentauglich. Eine Stand-alone-Lösung, in der Belege unterschiedlichster Geschäfte händlerübergreifend an einem zentralen Ort gesammelt und ausgewertet werden. Wie attraktiv wäre das denn?!

Welchen Wert hat das Hier und jetzt?

Haben Sie schon mal die Frage gestellt, welchen Wert das Hier und Jetzt noch hat? Ist es ausgeschlossen, dass Deutschland in den kommenden Monaten einen Technologie-Sprung hinlegt, wie ihn sich das Bundesfinanzministerium nicht schöner träumen könnte? Natürlich nicht, wenn die Belegausgabepflicht als Pfeiler gegen die Korruptionsbekämpfung vorerst wieder kassiert würde. Doch wenn die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) so kommt, wie sie aktuell kommen soll, dann wäre der Leidensdruck groß genug, um diesen Sprung auch auf Seiten des Einzelhandels und des Bäckerhandwerks zu wagen.

Apropos Handel und Bäckerhandwerk: Selbstverständlich hätten auch die ihre Vorteile von der «adminApp». Dazu zählen:

  • Schnellerer Service. Die Abwicklung jedes einzelnen Kunden, der die App zum digitalen Quittieren nutzt, geht wesentlich zügiger voran. Sie vermindert Wartezeiten an der Kasse und sorgt so für höhere Kundenzufriedenheit.
  • Geringere Kosten. Wartungskosten für Kassengeräte gehen deutlich zurück oder können gestrichen werden, Anschaffungskosten für Kassenbon-Rollen gehen deutlich zurück oder entfallen, kein zusätzlicher Aufwand für die Buchhaltung oder den Steuerberater: Durch den Einsatz der App verschwinden gleich mehrere Kostenfaktoren aus der Bilanz.
  • Schützt die Umwelt. Kassierer müssen keine ungewollten Bons mehr drucken, Händler sich nicht mehr um die Entsorgung kümmern. So schont die App nachhaltig die Ressourcen der Umwelt.
  • Innovatives Image. Die «adminApp» ist eine neu entwickelte, in der Form bislang einzigartige Technologie. Märkte, die sie frühzeitig implementieren, können öffentlichkeitswirksam mit dem Einsatz des umweltschonenden und praktischen papierlosen Quittiersystems für sich werben.
  • Näher am Kunden. Mit der App erhalten Unternehmen DSGVO-konforme Informationen, die Aufschluss über Kaufverhalten, Kundengruppen und mehr geben. Dadurch wird die App zu einem wichtigen Analysetool, die Betrieben dabei hilft, Ihre Kunden besser kennenzulernen, um ganz gezielt auf deren Bedürfnisse reagieren zu können.

Veraltete Berechnungsgrundlagen und andere Hintergründe

Haben Sie schon mal einen Blick in die Drucksache 487/17 des Bundesrats vom 08. Juni 2017 (PDF) geworfen, die «Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr»? Dort lässt sich fast alles im Detail nachlesen, was uns mit Blick auf die KassenSichV in diesen Wochen bewegt. Unter anderem ist dort auch der geschätzte «Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft» nachzulesen, den die Drucksache wie folgt beschreibt:

(Zitat) «Bei einer Zahl von 2,1 Millionen Geräten und von angenommenen 30 Geschäftsvorfällen pro Tag bei 22 Tagen pro Monat und Gerät sind insgesamt 19,8 Milliarden Geschäftsvorfälle anzunehmen. Gleichzeitig wird aufgrund der heute bereits verbreiteten Registrierkassen davon ausgegangen, dass bereits in 95 Prozent der Fälle die Belege ausgedruckt und ausgegeben werden. Danach wäre de facto mit Mehrkosten in fünf Prozent der Fälle auszugehen. Das heißt bei einem geschätzten Zeitbedarf von zwei Sekunden je Beleg, einem Tarifansatz von 19,30 Euro je Stunde und zusätzlichen 990 Millionen Belegen entstehen zusätzliche Kosten von 10,615 Millionen Euro für die Belege. Zudem entstehen Sachkosten (Papier) für den Ausdruck von geschätzt 5,5 Millionen Euro. Aufgrund der fortgeschrittenen Digitalisierung wird eine Vielzahl von Belegen bereits elektronisch in einem standardisierten Datenformat ausgegeben. Es ist davon auszugehen, dass dies bereits in 25 Prozent der Belegausgaben erfolgt. Dieser Umstand führt dazu, dass sich die zusätzlichen Kosten auf etwa 11,757 Millionen Euro verringern. Weiterhin ist in § 146a Absatz 2 Satz 2 AO eine Ausnahme von der Belegausgabeverpflichtung vorgesehen, wonach bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen die Finanzbehörden nach § 148 AO aus Zumutbarkeitsgründen nach pflichtgemäßem Ermessen von einer Belegausgabepflicht befreien können. Es wird angenommen, dass in 25 Prozent der Fälle die Finanzbehörden nach § 148 AO aus Zumutbarkeitsgründen nach pflichtgemäßem Ermessen von einer Belegausgabepflicht Befreiungen erteilen werden. Dieser Umstand führt dazu, dass sich die zusätzlichen Kosten auf etwa 8,817 Millionen Euro verringern.» (Zitatende)

Für Unternehmen, die regelmäßig vor Investitionsentscheidungen stehen, drängt sich angesichts dieser Zahlen von Mitte 2017 Ende 2019 eine Frage besonders auf: Wer will noch garantieren, dass die 8,817 Millionen Euro Zusatzkosten pro Jahr in längerfristig zukunftsfähige Systeme «gut angelegt» sind, wenn jetzt schon mindestens 25 Prozent der Belege digital ausgegeben werden?

Können die Zahlen von 2017 heute überhaupt noch als Berechnungsgrundlage herangezogen werden? Hatten wir nicht erst in der letzten Woche vom Digitalverband Bitkom gelernt, dass im Juni 2019 bereits zwei Drittel der Bundesbürger wünschten, überall elektronisch bezahlen zu können?

Lohnt es sich angesichts dessen über Kassenbon-Rollen zu streiten und die Massen zu mobilisieren? Oder wären Zeit und Energie nicht sinnvoller angelegt, würde man sich rechtzeitig auf die Zukunft einstellen: Was machen die europäischen Nachbarn? Lässt sich ein Mainstream erkennen? Gibt es dafür schon einen sinnfälligen, technischen respektive technologischen Ansatz?

Die Zukunft des Kassenzettels ist digital – mit Mehrwert

Einzelhandel und Bäckerhandwerk müssen ihre Kunden heute nur noch «abholen». Zwar praktizieren sie dies schon mit diversen Insellösungen. Wirklich attraktiv wäre allerdings erst eine massentaugliche All-in-One-Lösung wie die «adminApp». Die bietet sowohl Händlern als auch Kunden einen sinnvollen Mehrwert und besitzt damit das Potenzial, sich über eine kritische Masse hinaus am Markt durchzusetzen. Dafür muss man kein Prophet sein. Ähnliche Entwicklungen haben in anderen Ländern Europas längst stattgefunden. Natürlich endet die Zettelwirtschaft nicht von heute auf morgen. Doch sie würde schneller abnehmen, als bislang angenommen.

Gleichwohl ist damit zu rechnen, dass sich die Verfechter des Status Quo zunächst durchsetzen und wir (nicht nur im Bäckerhandwerk) die Korruption per Kassengesetz ab dem Jahreswechsel 2019/2020 weniger konsequent einzudämmen versuchen als aktuell vorgesehen. Die bereits erwähnte Drucksache 487/17 des Bundesrats sieht eine Evaluierung und gegebenenfalls Erweiterung der KassenSichV erst für 2022 vor. Doch angesichts des Drucks aus einzelnen Branchen sind großflächige Befreiungen durchaus denkbar. Damit ginge eine wesentliche Dynamik verloren. Andererseits: Auf eine Irrfahrt mehr oder weniger kommt es angesichts der bundesdeutschen «Digitalpolitik» auch nicht mehr an. Da sind wir längst erwartungsfrei.

Erwartungsvoll können Sie auf Januar 2020 blicken, wenn die skizzierte «adminApp» in den bundesdeutschen Markt eingeführt wird. Entwickelt von der A+G GmbH in Bremen, kann die dann zeigen, was in ihr steckt (Text: Ute Speer – Foto: pixabay.com).