Wien / AT. (bwb) Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde der Republik Österreich verhängte das Kartellgericht Wien mit Beschluss vom 11. April 2019 (25 Kt 1/19p) eine Geldbuße in Höhe von 210.000 Euro gegen das Unternehmen Anker Snack + Coffee Gastronomiebetriebs GmbH wegen einer von Januar 2006 bis August 2017 fortgesetzten Zuwiderhandlung gegen Paragraf 1 Abs 1 KartG in Form von kartellrechtswidrigen vertikalen Abstimmungsmaßnahmen über Wiederverkaufspreise (im Sinne von Mindest- und Fixpreisen) mit Franchisenehmern in Bezug auf die von diesen vertriebenen Produkte (besonders Backwaren, Imbisse und Getränke inklusive Kaffee) durch die zentrale Steuerung des von ihren Franchisenehmern verwendeten Kassensystems durch die Anker Snack + Coffee Gastronomiebetriebs GmbH. Das Unternehmen stellte den entscheidungserheblichen Sachverhalt – Preisabstimmungen via Kassensystem ohne Möglichkeit der Einflussnahme durch Franchisenehmer – außer Streit. Der Beschluss ist rechtskräftig. Die Anker Snack + Coffee Gastronomiebetriebs GmbH ist ein Unternehmen der Ankerbrot GmbH + Co KG. Die wiederum ist seit 2014 ein Unternehmen der Austro und der Grosso Holding – E.F. Grossnigg (Foto: pixabay.com).
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