Berlin. (eb) Jede dritte vorgeschriebene Lebensmittelkontrolle in Deutschland falle aus, schreibt Foodwatch Deutschland in seiner Erhebung «Kontrolle ist besser – Von Anspruch und Wirklichkeit der Lebensmittelkontrollen in Deutschland». Es steht der Vorwurf des politischen Versagens im Raum. «Die Kontrolleure, die einen harten Job machen, werden von der Politik in Stich gelassen. Die verantwortlichen Landräte (m/w/d), Oberbürgermeister (m/w/d) und Minister (m/w/d) schaden nicht nur den Verbrauchern (m/w/d), sondern auch den vielen sauber und ehrlich arbeitenden Lebensmittelbetrieben», sagte Martin Rücker, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation, anlässlich der Vorstellung der Studie in Berlin.
Kommentar Verbraucherzentrale Bundesverband
«Seit vielen Jahren drehen sich die Diskussionen im Kreis. Bund, Länder und Kommunen schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu – damit muss endlich Schluss sein», kommentiert Klaus Müller, Vorstand der vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband, die von Foodwatch vorgelegten Ergebnisse. Bund und Länder müssten nun ein Konzept vorlegen, das verdeutliche, wie sie dafür sorgen wollen, dass die Lebensmittelüberwachung in Deutschland ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben auch tatsächlich flächendeckend erfüllen kann.
Das sei gerade mit Blick auf das Inkrafttreten der EU-Kontrollverordnung am 14. Dezember besonders dringlich. Mit der Verordnung erhalten die Überwachungsbehörden demnach weitere zusätzliche Aufgaben. Sie sollen sich künftig stärker auch auf Lebensmittelkriminalität und Betrugsfälle sowie Tierschutz fokussieren. Das sei im Prinzip richtig, sagt Müller. Allerdings würden diese zusätzlichen Aufgaben die Überlastung und Defizite in der Lebensmittelüberwachung absehbar nur noch verschärfen. Wenn Bund und Länder jetzt nicht handelten, sei der nächste Lebensmittelskandal vorprogrammiert.
BMEL-Stellungnahme zu den Vorwürfen
In einer eigenen Erklärung macht Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ihre Sicht der Dinge deutlich: «Es ist nicht hinnehmbar, dass die Länder den offenkundigen Personalmangel nicht abstellen. Wenn es um die Gesundheit der Menschen geht, darf nicht gespart werden. Wir als Bundesregierung haben hier eine klare Haltung, unsere Erwartung an die Länder habe ich bei unserem jüngsten Treffen um den Wilke-Skandal nochmals verdeutlicht und sie aufgefordert, alle beteiligten Behörden mit ausreichend Personal auszustatten. Hier geht es um die richtige Prioritätensetzung.»
Hinweis: Zuletzt hatte die Bundesministerin die für die Lebensmittelkontrollen zuständigen Landesminister und Senatoren Ende Oktober eingeladen. Details zu diesem Treffen finden Interessenten beim WebBaecker unter der Überschrift «Fünf-Punkte-Plan soll Lebensmittel besser überwachen helfen».
Die Überwachungsbehörden in den Bundesländern kontrollieren Produkte und Betriebsstätten. Diese Aufgabe liegt in unserem föderalen System allein in der Zuständigkeit der Bundesländer – darauf legen die Länder im Übrigen auch sehr großen Wert, heißt es in der BMEL-Stellungnahme. Weiter heißt es aus dem Bundesministerium:
Die Bundesländer entscheiden in eigener Hoheit über die organisatorische Struktur für die Wahrnehmung dieser Aufgabe. Das heißt auch: Eine personelle oder finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund bei der Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist grundsätzlich nicht möglich.
Bundesministerin Julia Klöckner hat darauf im Rahmen eines Gesprächs mit den für die Lebensmittelkontrollen zuständigen Ministern und Senatoren der Länder am 25. Oktober 2019 deutlich hingewiesen und sie aufgefordert, ihre Verantwortung für eine angemessene Personalausstattung wahrzunehmen. Laut Bundesverband der Kontrolleure fehlen bundesweit etwa 1’500 Kontrolleure.
In diesem Gespräch wurden auch Strukturen und Abläufe zur Optimierung der Lebensmittelüberwachung erörtert. Die folgenden fünf Verbesserungspunkte hat die Bundesministerin vorgelegt:
- Die Länder müssen die Lebensmittelüberwachung so organisieren, dass es keine Interessenskonflikte mit Blick auf die Betriebe vor Ort gibt. Die Kontrollen und die Kontrolleure müssen unabhängig sein.
- Alle beteiligten Behörden müssen mit ausreichend qualifiziertem Personal versorgt sein.
- Die Kommunikation muss verbessert werden. Um Daten und Informationen zwischen den Behörden besser auszutauschen, hat die Bundesministerin eine Studie in Auftrag gegeben, wie eine erforderliche zentrale IT-Infrastruktur konkret aussehen könnte.
- Das Bundesministerium wird eine Analysestruktur vorstellen, bei der «Fingerabdrücke» der Erreger, die im Lebensmittel gefunden wurden, mit Proben von erkrankten Menschen verglichen werden können. So können Kontaminations- und Infektionswege von den zuständigen Behörden zukünftig routinemäßig nachvollzogen werden. Dadurch wird sich die Aufklärungsrate von Krankheitsausbrüchen, die auf Lebensmittel zurückgehen, deutlich erhöhen.
- Produktrückrufe müssen schneller erfolgen, dafür bedarf es einheitlicher Formate. Dazu hat die Bundesministerin bereits eine gesetzliche Änderung auf den Weg gebracht. Damit schafft der Bund die Voraussetzungen dafür, dass die zuständige Landesbehörde dem Lebensmittelunternehmer Vorgaben machen kann, wie die Meldung aussehen muss.
Grundsätzlich gilt zudem: Jeder, der Lebensmittel herstellt und vertreibt, ist für die Sicherheit seiner Produkte verantwortlich (Grundsatz der Eigenverantwortung der Wirtschaft). Mit betrieblichen Eigenkontrollen und Maßnahmen des Qualitätsmanagements muss der Unternehmer sicherstellen, dass seine Produkteden gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Über Dokumentation und Kennzeichnung muss der Weg des Produkts nachvollziehbar sein – also zum Beispiel woher die Rohstoffe stammen und wie das Produkt verarbeitet worden ist.
BMEL: Informationen zu den Lebensmittelkontrollen
Ergänzend weist das BMEL in diesem Zusammenhang auf eine weitere Facette des Themas hin: Es wird immer wieder behauptet, es sei geplant, die Lebensmittelkontrollen zu verringern. Das ist falsch. Richtig ist: Es geht stattdessen darum, zu identifizieren, welche Betriebe ein höheres Risiko darstellen, und diese entsprechend intensiver zu beobachten und häufiger zu kontrollieren.
Diese zusätzlichen Plankontrollen führen bei problematischen Betrieben also nicht zu einer Verminderung, sondern in der Regel zu einer Verdoppelung der sonst üblichen Kontrollfrequenzen. Das heißt, diese Kontrollen erfolgen zusätzlich und in kürzeren Abständen als die entsprechenden Regelkontrollen.
Ziel des Bundesministeriums sei es, die Risikovorsorge für Verbraucher zu verbessern.
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