Freitag, 29. März 2024
20170526-BILDSCHIRM

IT-Sicherheit: Hackerangriff traf Filialisten empfindlich

Königs Wusterhausen. (eb) Vor dem Amtsgericht Wildau (Dahme- Spreewald) ist Ende Mai ein ehemaliger Techniker eines Computer-Dienstleistungsunternehmens wegen Computersabotage zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sich der Mann zu Weihnachten 2013 von Eichwalde aus unberechtigt in das IT-Netzwerk einer großen Backwarenkette begeben hat.

Aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Supporttechniker kannte der heute 42 Jahre alte Angeklagte ein Benutzerkonto und das Passwort für das Netzwerk. Der Techniker soll bei seinem Hackerangriff von mehr als drei Stunden in das Kassensystem der Backwarenkette eingedrungen sein und dort wesentliche Daten auf den Festplatten gelöscht haben. Hierdurch soll laut Anklage ein Sachschaden von mehr als 108.000 Euro entstanden sein. Das Gericht korrigierte den Sachschaden deutlich nach unten auf 20.000 Euro.

Paragraf 303b StGB sieht für eine Computersabotage in einem besonders schweren Fall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Mit sieben Monaten Haft auf Bewährung ist der Täter also noch glimpflich davon gekommen. Bei der geschädigten Backwarenkette handelt es sich um die LeCrobag GmbH + Co. KG, ein Unternehmen der lothringischen Neuhauser Gruppe (die seit 2014 wiederum ein Unternehmen der Groupe Soufflet ist).

Während sich die Mitteilung des Amtsgerichts auf das Nötigste beschränkt, weiß die Regionalpresse noch beizusteuern, dass der IT-Spezialist zu Weihnachten 2013 die Kassensoftware von rund 50 LeCrobag-Filialen außer Betrieb gesetzt haben soll. Gezielt soll er das Betriebssystem von bis zu 150 Kassen teilweise gelöscht haben, so dass die Kassen nicht mehr hochgefahren werden konnten. Der Techniker war für die Wartung von Computerkassen der Backwarenkette in Polen und Österreich zuständig und bestreitet bis heute die Tat.

Die Frage, weshalb Nutzerkonto und Passwort nicht sofort geändert wurden, nachdem der IT-Spezialist seine Tätigkeit gekündigt hatte oder ihm gekündigt wurde, wird erstaunlicherweise nicht gestellt (Foto: pixabay.com).

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