Wiesbaden. (destatis) Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) im Mai 2024 um 25,9 Prozent gegenüber Mai 2023 gestiegen. Im April 2024 hatte sie um 28,5 Prozent gegenüber April 2023 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt oft drei Monate davor.
(Grafik: Statistisches Bundesamt – Foto: pixabay.com)
Unternehmensinsolvenzen im Q1-2024 stiegen um 26 Prozent
Im ersten Quartal 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 5’209 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 26,5 Prozent mehr als im Q1-2023, und 11,2 Prozent mehr als im Q1-2020 (4’683 beantragte Unternehmensinsolvenzen), dem entsprechenden Vergleichsquartal vor dem von Sonderregelungen und niedrigen Insolvenzzahlen geprägten Zeitraum der Corona-Krise. Die Forderungen der Gläubiger aus den im Q1-2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 11,3 Milliarden Euro. Im Q1-2023 hatten die Forderungen bei rund 6,7 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10’000 Firmen gab es im Q1-2024 hierzulande 15,2 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10’000 Unternehmen entfielen auf das Segment Verkehr und Lagerei mit 29,6 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe mit 23,5 Fällen, die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen mit 23,0 Fällen sowie das Verarbeitende Gewerbe mit 20,3 Insolvenzen je 10’000 Unternehmen.
4,8 Prozent mehr Verbraucherinsolvenzen im Q1-2024 als im Q1-2023
Im ersten Quartal 2024 gab es 17’478 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl dieser Insolvenzen um 4,8 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2023.
Methodische Hinweise
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Mai 2024, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 Prozent Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 Prozent aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgut-Insolvenzverfahren miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie zum Beispiel Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
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