Sonntag, 3. November 2024

Immaterielles Kulturerbe: Deutsche Brotkultur aufgenommen

Berlin. (ZV) Die Kultusministerkonferenz (KMK) der Bundesrepublik Deutschland hat unter anderem die Deutsche Brotkultur in das neue bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen und setzt damit ein entsprechendes Unesco-Übereinkommen um. Damit ist die erste große Hürde zur Aufnahme in das internationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der Unesco genommen, schreibt der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV). «Wir freuen uns, dass unsere Bewerbung von November 2013 das Expertenkomitee der Deutschen Unesco-Kommission überzeugt hat und möchten uns herzlich für die Anerkennung bedanken», freut sich ZV-Präsident Peter Becker. «Unser besonderer Dank gilt aber auch allen Landesinnungsverbänden und Bäckerorganisationen, die uns bei der Bewerbung und im Antragsverfahren unterstützt haben. Und natürlich allen Bäckern, die ihre Brotrezepte in unser bundesweites Brotregister eingetragen haben». Nach Aussage des Expertenkomitees würdigt der Antrag des Zentralverbands in besonderer Weise die lebendige soziale und symbolische Praxis der Deutschen Brotkultur, die vom vielfältigen Wissen der Bäcker geprägt sei. Mit über 3.200 eingetragenen Brot-Spezialitäten im Brotregister ist die Deutsche Brotkultur einzigartig. Darum bemühte sich der Verband seit geraumer Zeit um den Schutz und die Förderung der Deutschen Brotkultur durch die Unesco. Nachdem Deutschland 2013 das Unesco-Abkommen zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes ratifiziert hatte, reichte der Verband die Bewerbung ein. «Mit der jetzigen Entscheidung haben wir für den Schutz und Erhalt der Deutschen Brotkultur in Deutschland einen wichtigen Schritt gemacht», betont ZV-Hauptgeschäftsführer Amin Werner. «Wir sind stolz und freuen uns im Namen des gesamten Bäckerhandwerks über diese bedeutende Anerkennung».