Oberhausen. (cpg) «Wir unterstützen Sie bestmöglich bei der Umsetzung der 3G-Regelung in Ihrem Unternehmen!» Ein hier eingelöstes Versprechen von copago wie folgt, das viele Unternehmen in den backenden Branchen aktuell ziemlich aufatmen lassen dürfte.
Ohne nennenswerte Vorlaufzeit hat sich der Gesetzgeber letzte Woche zur Umsetzung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz entschlossen. Schon seit dieser Woche gilt daher in Unternehmen diese Regel und besagt: Beschäftigte, die zu ihrem Arbeitsplatz wollen, müssen jetzt geimpft, genesen oder getestet sein.
- Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte einen Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen.
- Arbeitgeber müssen kontrollieren, ob die Beschäftigten dieser Verpflichtung nachkommen und diese Kontrollen dokumentieren.
- Das Infektionsschutzgesetz sieht bei Verstößen gegen Kontroll- und Mitführungspflichten von 3G-Nachweisen hohe Bußgelder vor.
- Diese Gesetzesänderung stellt viele Arbeitgeber – gerade im Filial-Alltag – vor große dokumentarische Herausforderungen und organisatorische Probleme.
Als innovativer Software-Experte macht sich copago laufend Gedanken, wie er Unternehmen in dieser Zeit bestmöglich unterstützen kann. Ein Versprechen gab Dominik Skora, Geschäftsführer von copago, den besorgten Kunden gleich nach Bekanntgabe der Gesetzesänderung: «Auf uns können Sie sich verlassen und wir tun unser Bestes, um Sie bei der Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen zu unterstützen.»
copago hat sich direkt an die Arbeit gemacht und eine passende Lösung entwickelt. Mit Hilfe der copago Kasse können Kunden in den kommenden Tagen Mitarbeitende bei der Anmeldung an der Kasse gleich nach einem der 3Gs abfragen und diese dokumentieren.
- Sowohl der Impfstatus als auch der Genesenennachweis kann mithilfe eines Scanners an der copago Kasse gescannt (digitaler Nachweis mit QR Code erforderlich) und an das Büro übermittelt werden.
- Dort kann die Personalabteilung oder ein Verantwortlicher den QR-Code mit der «Cov Pass Check App» auslesen und den Impf- oder Genesenenstatus verifizieren. Nach einmaliger Freigabe wird die Prüfung im System dokumentiert und der QR Code des Bedieners aus Datenschutzgründen wieder gelöscht.
- Entsprechende Mitarbeitende werden bei der Anmeldung nicht noch einmal abgefragt.
- Anders für Mitarbeitende, welche nicht genesen oder geimpft sind und somit der Testpflicht unterliegen. In diesem Fall fragt das Kassensystem täglich bei der Bedieneranmeldung ab, ob ein negatives Testergebnis vorliegt. Dieses Testergebnis muss im Lauf des Tages durch eine zweite Person, zum Beispiel durch die Filialleitung verifiziert werden. Eine Dokumentation der vorgelegten Nachweise und Testergebnisse nimmt die copago Kasse automatisch vor.
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