Freitag, 29. März 2024
20170420-LANUV-DOEBBE

Hygiene ist für Bäcker ein Trumpf im Wettbewerb

Düsseldorf. (lanuv / eb) Antonius und Ralf Döbbe, Geschäftsführer der Döbbe Bäckereien in Mülheim an der Ruhr, hatten in dieser Woche hohen Besuch: Landesminister Johannes Remmel (LANUV) zeichnete das Unternehmen für die Bestnoten bei der Lebensmittelkontrolle aus. Die Würdigung fand in einer Filiale an der Duisburger Königsstraße statt. Eine große Freude nicht nur für die Unternehmer, sondern eine großartige Bestätigung auch oder gerade für das gesamte Döbbe-Team.

Minister Remmel nutzte die Gelegenheit und informierte sich vor Ort über die Umsetzung des Gesetzes, das vor wenigen Wochen in NRW in Kraft getreten ist. «Es ist für uns der selbe Aufwand wie früher auch», relativierte Antonius Döbbe die im Vorfeld oft gehörte Kritik am hohen Aufwand für die kontrollierten Betriebe, schreibt die WAZ hier. «Hygiene ist ein wichtiger Punkt in unserem täglichen Tun und Handeln», betonte Döbbe, der mit seinem Bruder Ralf vom Mülheimer Firmensitz aus 54 Filialen leitet, davon sechs in Duisburg.

In Duisburg wurde das Transparenz-System, für das sich in der Bevölkerung der Begriff «Hygiene-Ampel» eingebürgert hat, bereits in einem Pilotprojekt der Verbraucherzentrale NRW in Form einer Internet-Veröffentlichung getestet. Durch das neue Gesetz kann das Ergebnis der amtlichen Lebensmittelkontrolle nun auch direkt im Laden ausgehängt werden.

«Der Pilotversuch in Duisburg hat nach drei Jahren gezeigt, dass sich rund 75 Prozent der Betriebe verbessert haben beziehungsweise das Kontrollergebnis gehalten werden konnte. Dieser Erfolg spricht für sich und stärkt dem Gesetz den Rücken», erklärte Minister Remmel anlässlich des Besuchs in der Döbbe-Filiale.

Christina Blachnik, stellvertretende Leiterin des Instituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz der Stadt Duisburg, sagte: «Nach drei Jahren Laufzeit des Pilotprojekts ziehen wir für Duisburg ein positives Fazit. Ich bin froh, dass das Pilotprojekt mit dem Inkrafttreten des bundesweit ersten Kontrollergebnis-Transparenzgesetzes einen guten Abschluss gefunden hat».

Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig anhand eines Kontrollbarometers in Ampel-Farben sehen, wie die letzten amtlichen Kontrollen in Restaurants, Bäckereien, Metzgereien oder Cafés ausgefallen sind. Laut Gesetz müssen die Lebensmittelbetriebe nach einer Übergangsphase von 36 Monaten die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle öffentlich machen. Bereits in dieser Übergangsphase können die Betriebe das neue Qualitätssiegel auf freiwilliger Basis aushängen und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

«Andere Länder, wie etwa Dänemark, haben seit Jahren durch ähnliche Transparenz-Systeme die Beanstandungsquoten bei den Lebensmittelkontrollen senken können. In NRW haben wir jetzt als erstes Bundesland in Deutschland dieses System eingeführt. Wir stärken damit den Verbraucherschutz und führen ein Qualitätssiegel für die zuverlässig und sauber arbeitenden Betriebe ein. Daher kennt das neue Kontrollbarometer auch nur Gewinnerinnen und Gewinner», betonte Minister Remmel noch einmal.

Bei Betrieben mit Kundenkontakt soll das Kontrollbarometer gut sichtbar direkt in den Läden ausgehängt werden. Alle anderen Betriebe, die ihre Produkte nicht direkt an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher verkaufen, wie zum Beispiel Lebensmittelhersteller oder weiterverarbeitende Betriebe, veröffentlichen ihr Ergebnis auf ihrer jeweiligen Internetseite.

Ampel-Einstufung nach Risiko-Punkten

Bei den amtlichen Kontrollen vergeben geschulte Lebensmittelkontrolleure Risiko-Punkte, die sich an einem festgelegten Katalog orientieren: Je mehr Verstöße gefunden werden, desto mehr Punkte erhält der Betrieb. Die Ergebnisse liegen bereits in jeder Kommune vor und werden durch das Kontrollbarometer nur für die Kundinnen und Kunden sichtbar gemacht. Es entsteht kein großer Mehraufwand. Die vergebenen Punkte werden mit einem Pfeil über einem Balken in Ampelfarben angezeigt. Die Ampelfarben entsprechen drei Risiko-Gruppen:

  • Grün = Null bis 36 Punkte: «Anforderungen erfüllt» (keine oder wenige geringfügige Mängel).
  • Gelb = 37 bis 54 Punkte: «Anforderungen teilweise erfüllt» (mehrere geringfügige oder einzelne schwerwiegende Mängel).
  • Rot = 55 bis 73 Punkte: «Anforderungen unzureichend erfüllt» (mehrere schwerwiegende Mängel).

Ab 2020 ist der Aushang des Kontrollbarometers verpflichtend. Dann werden zusätzlich zum aktuellen Ergebnis auch noch die Ergebnisse der letzten drei Kontrollen angezeigt. Jeder kontrollierte Betrieb ist verpflichtet, das Kontrollbarometer für Kundinnen und Kunden leicht zugänglich zu machen, auf seiner Homepage und in seinem Ladengeschäft. Bei Einstufungen im gelben oder roten Bereich kann der Betrieb eine kostenpflichtige Nachkontrolle innerhalb von sechs Wochen beantragen (Foto: Döbbe Bäckereien).

WebBaecker.Net