Eschborn. (bafa) Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, jedoch in direkter oder indirekter Zulieferbeziehung zu verpflichteten stehen. Das LkSG sieht vor, dass verpflichtete Unternehmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten mit Zulieferern zusammenarbeiten, auch wenn diese selbst nicht unter das Gesetz fallen.
Die Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zeigt, wie verpflichtete Unternehmen und ihre Zulieferer zusammenarbeiten können. Darin stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch die Grenzen der Inanspruchnahme von nicht-verpflichteten Unternehmen durch verpflichtete Unternehmen dar. Darüber hinaus enthält sie weiterführende Informationen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten, Empfehlungen für eine konstruktive Zusammenarbeit und praktische Hinweise zu bestehenden Unterstützungsangeboten.
Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten und die Zusammenarbeit in der Lieferkette ist ein Prozess, der auf Dialog und kontinuierlichem Austausch beruht. Eine Übertragung von Pflichten aus dem LkSG an Zulieferer ist allerdings nicht zulässig. Die nach dem Gesetz verpflichteten Unternehmen stehen in der eigenen Verantwortung, die Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Das LkSG verankert dabei zwei Prinzipien für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten: Angemessenheit und Wirksamkeit. Dies bedeutet, dass Unternehmen risikobasiert vorgehen sollten und zugleich die Weitergabe von Pflichten aus dem LkSG an Zulieferer klar begrenzt ist.
Nähere Hinweise und Praxisbeispiele zu den Sorgfaltspflichten im Einzelnen finden Interessenten in der neuen Handreichung. Das Dokument ist auch auf Englisch verfügbar. Ergänzend zu der Handreichung wurden vorab die Zusammenfassung mit kompakten Hilfestellungen und ein Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten für KMU als eigenständige Dokumente veröffentlicht.
Weitere Informationen zur Zusammenarbeit in der Lieferkette gibt es hier auf bafa.de und auf der Seite des Hilfeportals (Helpdesks) Wirtschaft + Menschenrechte.
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