Hamburg. (ftd) Disclaimer am Ende einer E-Mail schützen Unternehmen nicht vor der Haftung, berichtet die Financial Times Deutschland (FTD). E-Mail-Disclaimer haben das Ziel, die Haftung des Verwenders bei fehlgeleiteten Informationen auszuschließen. Doch wer vertrauliche Informationen seines Geschäftspartners Dritten zugänglich macht, stehe trotz Disclaimer in der Pflicht, wenn daraus ein Schaden entsteht, schreibt die FTD. Mit zum Teil sehr umfangreichen Formulierungen zum Haftungsausschluss wollen Unternehmen sich gegen Ansprüche ihrer Geschäftspartner absichern. Für den Empfänger habe dies aber keine bindende Wirkung, sagte Rechtsanwalt Dominik Boecker der FTD. Rechtlich relevant sei nur das, was zwischen den Vertragspartnern einvernehmlich abgemacht ist. Ein Disclaimer beinhalte aber nur eine einseitig getroffene Regelung und könne demnach vom Empfänger getrost ignoriert werden.