Donnerstag, 18. April 2024
20161216-REGISTRIERKASSE

Gesetz gegen Steuerbetrug in letzter Beratung

Berlin. (bund / hde) Die Bundesregierung will Manipulationen an elektronischen Registrierkassen, die der Steuerhinterziehung dienen, unterbinden. Ein entsprechender Gesetzentwurf (18/9535, 18/9957, 18/10102 Nr. 18) soll/sollte am Donnerstag, 15. Dezember 2016, gegen 20.25 Uhr eine halbe Stunde lang abschließend beraten werden. Der Finanzausschuss hat/hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/10667). Die Debatte wird/wurde im Parlamentsfernsehen auf bundestag.de übertragen.

Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug

Zur Begründung heißt es in der Vorlage, die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen (Kassenaufzeichnungen) könnten ein «ernstzunehmendes Problem» für den gleichmäßigen Steuervollzug darstellen. So sei es möglich, digitale Grundaufzeichnungen in elektronischen Registrierkassen unerkannt zu löschen oder sie zu ändern. Daher sind elektronische Aufzeichnungssysteme künftig durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. Zusätzlich zu den schon vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle wird die Möglichkeit der «Kassen-Nachschau» durch die Finanzbehörden eingeführt. Es handele sich dabei nicht um eine Außenprüfung, sondern um ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder.

Steuerhinterziehung verhältnismäßig bekämpfen

Grundsätzlich positiv bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) die Einigung im Finanzausschuss des Bundestags auf Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung mit Registrierkassen. «Damit wissen die Handelsunternehmen nun endlich, was auf sie zukommt», sagt Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen müssen Registrierkassen künftig mit Manipulationsschutztechnik ausgerüstet werden. Außerdem sieht das Gesetz beim Einsatz von Registrierkassen eine Bonpflicht vor. Damit soll der Steuervollzug bei Barzahlungen verbessert und Steuerhinterziehung mit Registrierkassen erschwert werden.

Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein

«Die konsequente Verfolgung von Steuerhinterziehern ist eine Frage des fairen Wettbewerbs. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin. Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein», sagt Genth. Die Kosten, auch für steuerehrliche Unternehmen, dürften allerdings wohl eher doppelt so hoch liegen wie von der Bundesregierung geschätzt. Dafür hätten die Unternehmen mit manipulationssicheren Registrierkassen dann noch mehr Rechtssicherheit in Bezug auf die Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung durch die Finanzverwaltung. Positiv sieht der HDE auch, dass sich Unternehmen von der Aufrüstungsverpflichtung und Bonpflicht befreien lassen können und mittels Übergangsfristen Rücksicht auf bereits getätigte Kasseninvestitionen genommen wird. «Jetzt ist wichtig, dass die Finanzverwaltung in der praktischen Umsetzung den vom Gesetzgeber gewiesenen Weg der Ausnahmebewilligungen nutzt und mit einer vernünftigen und zielgenauen Anwendungspraxis die Belastungen für die Unternehmen in Grenzen hält», hofft Genth. Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden (Foto: pixabay.com).

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