Sonntag, 26. März 2023

Genome Editing: Bundesregierung muss jetzt handeln

Bonn. (bzfe / eb) Eine große Mehrheit der Menschen in Deutschland lehnt den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft seit vielen Jahren ab: 79 Prozent der Befragten sprechen sich für ein Verbot von Gentechnik in der Landwirtschaft aus. 93 Prozent der Befragten wollen, dass Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert werden, im Handel gekennzeichnet werden. Das sind unter anderem Ergebnisse der aktuellen Naturbewusstseinsstudie des Bundesministeriums für Umwelt, die kurz vor der angekündigten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs am 25. Juli 2018 über die künftige Einordnung einiger neuer Züchtungsverfahren veröffentlicht wurde.

Vorab hatten die Richter bereits mitgeteilt, dass erbgutveränderte Organismen nur dann als gentechnisch veränderte Organismen gelten und als solche reguliert werden müssen, wenn ihr «genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise nicht möglich ist». Nicht zuletzt durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von dieser Woche zum Thema ist der Streit darüber, ob das bundesdeutsche Gentechnikrecht novelliert werden muss, vorprogrammiert.

Viele Wissenschaftler und Wirtschaftsbeteiligte argumentieren, dass das gezüchtete Endprodukt keinerlei fremdes Genmaterial mehr enthalte und daher keine Gentechnik im klassischen Sinne sei. Sie erhoffen sich von «Genome Editing»-Verfahren schnellere Zuchtfortschritte und völlig neue Strategien, zum Beispiel für einen herbizidfreien Pflanzenschutz.

Viele gentechnikkritische Organisationen und die ökologischen Lebensmittelhersteller halten die neuen Verfahren als Erstellungsprozess für Lebensmittel für gentechnisch. Elke Röder, Vorstand des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hält es daher für «entscheidend, dass die Bundesregierung auch bei den neuen Gentechniken wie «Crispr-Cas» oder «zielgerichteter Mutagenese» das Vorsorgeprinzip durchsetzt. Kunden müssen weiter frei wählen können, was sie anbauen oder essen und daher muss eine Kennzeichnung für Transparenz auf dem Etikett sorgen».

Ein Teil der vom Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) hier zusammengefassten Diskussion hat sich indes erledigt. Das EuGH-Urteil in der Rechtssache C-528/16 identifiziert durch Mutagenese gewonnene Organismen als genetisch veränderte Organismen (GVO) und unterwirft sie den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen.

Von diesen Verpflichtungen ausgenommen sind allein die Mutagenese-Verfahren, die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen verwendet wurden und seit langem als sicher gelten. Wobei es den Mitgliedstaaten freisteht, diese Organismen unter Beachtung des Unionsrechts den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen oder anderen Verpflichtungen zu unterwerfen (Foto: pixabay.com).

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