Freitag, 29. März 2024
20160104-HANDSCHUHE

Frage der Notwendigkeit: Handschuhe oder nicht?

Mannheim. (bgn) Von Zeit zu Zeit taucht immer mal wieder die Frage auf, ob Mitarbeitende in der Bäckerei Handschuhe tragen sollten. Die Antwort: Als persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit hautgefährdenden Substanzen wie Reinigungs- und Desinfektionsmittel ja, zum Produktschutz nein. Es gibt keine lebensmittelrechtlichen Vorschriften, die das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe generell verlangen. Die Lebensmittelhygiene-Verordnung besagt nur, dass Personen, die in einem Bereich arbeiten, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wird, ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit halten müssen. Darauf weist einmal mehr die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hin.

Jeder kennt das: In Gummi, Nitriloder Plastikhandschuhen fangen die Hände mit der Zeit an zu schwitzen. Wer die Handschuhe jetzt nicht schnell wechselt und die Hände trocknet, setzt die Haut an den Händen ihrem größten Widersacher aus: der Feuchtigkeit. Dr. Anna Maria Schweiger, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei der BGN, erklärt: «Feuchtigkeit ist mit Abstand die häufigste Hautgefährdung. Das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe schädigt auf Dauer die Haut und kann zu Hauterkrankungen führen. Schutzhandschuhe sollten deshalb nur zum Einsatz kommen, wenn es unbedingt notwendig ist».

Gut zu wissen

  • Feuchtarbeit ist mit Abstand die häufigste Hautgefährdung.
  • Das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe ist Feuchtarbeit.
  • Bei Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden am Tag müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Bei vier Stunden Feuchtarbeit und mehr am Tag ist arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht.

Handschuhe als persönliche Schutzausrüstung: ja

Eine Notwendigkeit für das Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe sieht die Medizinerin bei…

  • Arbeiten mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie mit Chemikalien, zum Beispiel Reinigen mit Spezialreinigern (in der Regel Schutzhandschuhe Kategorie 3) und bei
  • Arbeiten mit einfachen Reinigungsmitteln, zum Beispiel Geschirrspülen (in der Regel reicht Schutzhandschuh Kategorie 2).

Schweiger: «Bei diesen Arbeiten schützen die flüssigkeitsdichten Handschuhe gegen hautschädigende Substanzen. Diese sind für die Haut gefährlicher als Feuchtigkeit, deshalb muss man Schutzhandschuhe tragen. Allerdings nur so kurz wie möglich und nur während der hautgefährdenden Tätigkeit».

Handschuhe zum Produktschutz: nein

Flüssigkeitsdichte Einweghandschuhe an der Brot- und Kuchentheke zu tragen, hält die BGN für wenig sinnvoll. Schweiger: «Es wurde nachgewiesen, dass das Tragen von Handschuhen keine hygienischen Vorteile bringt. Und es gibt auch keine lebensmittelrechtlichen Vorschriften, die das generell verlangen». Gesünder für das Verkaufspersonal ist es, auf die Handschuhe zu verzichten. Wegen der Feuchtigkeitsbelastung im Handschuh. Die BGN rät stattdessen zu einer Reihe betrieblicher und persönlicher Hygienemaßnahmen. Konkret: Das Verkaufspersonal…

  • achtet streng auf die Sauberkeit der Hände,
  • benutzt Hilfsmittel wie Gabeln oder Folien, um die Ware zu greifen,
  • wird regelmäßig über den hygienisch sicheren Umgang mit der Ware geschult.

Schweiger: «Mit den genannten Maßnahmen, an denen Unternehmer selbst das größte Interesse haben, bedeutet der Verzicht auf Handschuhe keinerlei Einbußen an Hygiene und Produktqualität. Für die Menschen hinter der Theke bedeutet die Arbeit ohne Handschuhe ein deutliches Plus an Gesundheit».

Schutzhandschuhe richtig benutzen

Was Arbeitgeber wissen sollten:

  • Jeder Mitarbeiter erhält eigene Schutzhandschuhe.
  • Schutzhandschuhe müssen eine CE-Kennzeichnung haben.
  • Schutzhandschuhe müssen passen (erhöht Trageakzeptanz, verringert Unfallgefahr), also auf richtige Handschuhgröße und Form achten.
  • Für eine bessere Schweißaufnahme sollten passende Unterziehhandschuhe aus Baumwolle bereitgestellt werden.

Was Mitarbeiter wissen sollten:

  • Schutzhandschuhe nur so kurz wie möglich tragen – und nur während der hautgefährdenden Tätigkeit.
  • Handschuhe rechtzeitig wechseln, um Nässebildung auf der Haut zu vermeiden. Gilt auch für Baumwoll-Unterziehhandschuhe.
  • Defekte Schutzhandschuhe nicht mehr verwenden.
  • Mehrfach verwendbare Schutzhandschuhe vor dem Ausziehen unter fließendem Wasser reinigen und zum Trocknen aufhängen.
  • Einmal-Schutzhandschuhe nicht wieder verwenden.
  • Schutzhandschuhe nur über saubere und trockene Hände anziehen.
  • Praktische Hinweise und Hintergrundinfos zum Thema Schutzhandschuhe finden Interessenten auf der BGN-Website hautschutz-online.de (Bild: pixabay.com)
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