Freitag, 19. April 2024

EU-Kommission: zur Reform der Lebensmittelkennzeichnung

Brüssel. (eu) Die Europäische Kommission hat dieser Tage einen Vorschlag angenommen, der für eine klarere und stärker auf die Bedürfnisse der Verbraucher in der EU zugeschnittene Etikettierung von Lebensmitteln sorgen soll. Der Verordnungsentwurf zielt auf eine Modernisierung und Verbesserung des EU-Rechts im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung ab, so dass Verbraucher die wesentlichen Informationen, die sie benötigen, in lesbarer und verständlicher Form erhalten und bewusste Kaufentscheidungen treffen können, heißt es in einer Pressemitteilung. Nach dem jetzigen Vorschlag müssen wichtige Informationen zum Nährwert bei allen fertig abgepackten Lebensmitteln auf der Packungsvorderseite erscheinen. Weitere Vorschriften legen allgemein fest, wie diese Informationen darzustellen sind; die Mitgliedstaaten dürfen allerdings auf einzelstaatlicher Ebene zusätzliche Maßnahmen ergreifen, sofern das EU-Recht dadurch nicht untergraben wird.

Aus Gründen der öffentlichen Gesundheit sieht der Verordnungsentwurf die Ausdehnung der geltenden Vorschriften für die Kennzeichnung von Allergenen auf nicht abgepackte Lebensmittel vor; hierzu gehören auch Lebensmittel, die in Restaurants oder anderen Cateringbetrieben abgegeben werden. Die Industrie dürfte ebenfalls von der neuen Regelung profitieren, die einen klareren, stärker harmonisierten Rechtsrahmen für die Kennzeichnung von Lebensmitteln und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Wirtschaftsteilnehmer schafft. Der Verordnungsentwurf wurde nach umfassenden Anhörungen von Verbraucherverbänden, der Industrie und anderen interessierten Kreisen ausgearbeitet.

Der für Gesundheit zuständige Kommissar Markos Kyprianou erklärt: «Die Etikettierung von Lebensmitteln kann die Kaufentscheidungen der Verbraucher enorm beeinflussen. Unübersichtliche, überfrachtete oder irreführende Etiketten können dem Verbraucher mehr schaden als nutzen. Mit unserem jetzigen Vorschlag wollen wir dafür sorgen, dass die wesentlichen Informationen in klarer und lesbarer Form aus der Etikettierung hervorgehen, so dass die EU-Bürger in der Lage sind, sich für eine ausgewogene Ernährung zu entscheiden».

Moderne Rechtsvorschriften für einen modernen Markt

Heutzutage werden die Verbraucher beim Lebensmitteleinkauf regelrecht mit Informationen bombardiert. Die Darstellungsvarianten dieser Informationen werden jedoch immer zahlreicher und komplizierter, während sich die Qualität der Kennzeichnung von Produkt zu Produkt und von einem Mitgliedstaat zum anderen erheblich unterscheidet. Studien haben gezeigt, dass viele Verbraucher die heutige Lebensmittelkennzeichnung verwirrend finden oder sich von ihr überfordert fühlen; es fällt ihnen schwer, die wichtigen Informationen herauszufiltern.

Der Vorschlag der Kommission soll den Verbrauchern nun leichten Zugang zu den wichtigsten Angaben auf den Lebensmitteletiketten verschaffen und in den 27 Mitgliedstaaten für eine gewisse Einheitlichkeit ihrer Darstellung sorgen. Gleichzeitig sind die vorgeschlagenen neuen Maßnahmen so flexibel konzipiert, dass sie Veränderungen auf dem Markt Rechnung tragen und Innovationen in der Lebensmittelindustrie fördern können.

Leichtere Entscheidung für eine gesündere Ernährung

Eine der Prioritäten der Kommission im Bereich der öffentlichen Gesundheit besteht darin, die EU-Bürger für eine gesündere Ernährung zu gewinnen. Die entsprechende Kampagne beruht zum Teil auf dem Gedanken, den Verbrauchern die Instrumente an die Hand zu geben, die sie für sachkundige Entscheidungen im Hinblick auf ihre Ernährung benötigen. Eindeutige, präzise und relevante Informationen auf Lebensmitteletiketten können ein wirksames Mittel sein, das es den Verbrauchern ermöglicht, genau zu prüfen, was sie kaufen und essen. Der aktuelle Vorschlag sieht vor, dass auf der Packungsvorderseite der Gehalt an Energie, Kohlenhydraten unter spezieller Nennung von Zucker und Salz, Fett und gesättigten Fettsäuren pro Portion oder je 100 ml/g des Produkts deutlich angegeben werden muss. Zudem ist das Verhältnis dieser fünf Bestandteile zu den Referenzmengen (zum Beispiel empfohlene Tagesdosis) anzugeben.

Klare, verständliche Informationen

Am häufigsten beklagen sich Verbraucher darüber, dass sie auf den Etiketten von Lebensmitteln die gesuchten Informationen entweder nicht finden oder nicht lesen können. Wesentliche Angaben sind oft sehr klein gedruckt, an versteckter Stelle untergebracht oder werden von Werbeslogans in den Hintergrund gedrängt. Deshalb enthält der Verordnungsentwurf allgemeine Grundsätze für die Kennzeichnung von Lebensmitteln, an die sich die Industrie halten muss. Unter anderem wird darin vorgeschrieben, dass das Etikett lesbar (die Schriftgröße muss mindestens drei Millimeter betragen), klar und genau sein muss und dass freiwillige Informationen nicht von den vorgeschriebenen Informationen ablenken dürfen.

Besserer Schutz vor Allergenen

Angesichts der erheblichen gesundheitlichen Risiken, die von Allergenen ausgehen können, sieht der Verordnungsentwurf vor, dass alle Lebensmittel, die allergene Stoffe enthalten (wie Erdnüsse, Milch, Senf oder Fisch), entsprechend zu kennzeichnen sind oder dass das Vorhandensein des Allergens auf andere Weise eindeutig angegeben werden muss. Diese Regelung geht einen Schritt weiter als die geltenden Vorschriften für die Kennzeichnung von Allergenen, die sich nur auf fertig abgepackte Lebensmittel beziehen. Zum Schutz derjenigen, die auf solche Erzeugnisse allergisch reagieren, ist nach der neuen Regelung auf das Vorhandensein von Allergenen auch hinzuweisen, wenn die Lebensmittel unverpackt sind oder in Restaurants oder Cateringbetrieben verzehrt werden. Weitere Details gibt es im Internet unter
Info: https://ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/foodlabelling/index_en.htm

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