Freitag, 19. April 2024

EU-Kommission will mehr Transparenz von Unternehmen

Brüssel / BE. (eu) Die Europäische Kommission hatte vor einem Jahr einen Vorschlag zur Änderung der Rechnungslegungs-Richtlinien vorgelegt, der darauf abzielt, die Transparenz bestimmter Großunternehmen in sozialen und ökologischen Belangen zu erhöhen. Die betroffenen Gesellschaften müssen demnach künftig ihre Grundsätze, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer-Belange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen. Dem Vorschlag zufolge müssten Gesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern in ihrem Jahresbericht relevante und wesentliche Angaben zu ökologischen und sozialen Aspekten offenlegen. Der gewählte Ansatz stelle sicher, dass die Bürokratielasten auf ein Minimum beschränkt werden. Die vorgeschlagene Maßnahme lasse den Unternehmen erheblichen Spielraum, relevante Details so zu veröffentlichen, wie sie es für sinnvoll halten. Gesellschaften können sich demnach auf internationale oder nationale Leitlinien stützen, die sie für geeignet halten (zum Beispiel «Global Compact» der Vereinten Nationen, ISO-Norm 26000 oder Deutscher Nachhaltigkeitskodex). Die EU-Kommission diskutiert bereits seit 2011 die Offenlegung nicht-finanzieller Informationen von Unternehmen im Rahmen der «Rechnungslegungs- Richtlinien über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss». Auch wenn viele Fragen noch offen sind: Die beschriebene Offenlegungspflicht wird garantiert kommen. Mehr zum Thema gibt es auf dem EU-Server.

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