Donnerstag, 18. April 2024

EU-Kommission stellt quelloffene Software zur Verfügung

Brüssel / EU. (eu) Freie Software im dienst für Unternehmen, Innovatoren und im öffentlichen Interesse: Die Europäische Kommission hat im Dezember 2021 neue Vorschriften für quelloffene Software angenommen. Sie kann künftig ihre Softwarelösungen öffentlich zugänglich machen, wann immer dies für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder für andere Behörden vorteilhaft sein kann. Aus der jüngsten Studie der Kommission über die Auswirkungen von quelloffener Software und Hardware auf die technologische Unabhängigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der Wirtschaft der EU geht hervor, dass die Rendite bei Investitionen in Open Source im Durchschnitt viermal höher ist. Die Kommissionsdienststellen werden künftig in ihrem Eigentum stehende Software-Quellcodes wesentlich rascher und unbürokratischer veröffentlichen können.

EU-Kommissar Johannes Hahn, zuständig für Haushalt und Verwaltung, erklärte dazu: «Quelloffenheit bietet große Vorteile in einem Bereich, in dem die EU eine führende Rolle einnehmen kann. Die neuen Vorschriften sorgen für mehr Transparenz, und die Kommission, die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und Behörden in ganz Europa werden von der Entwicklung quelloffener Software profitieren können. Wenn wir Anstrengungen zur Verbesserung der Software bündeln und neue Funktionen gemeinsam gestalten, sinken die Kosten für die Gesellschaft, weil wir auch die Verbesserungen anderer Entwickler nutzen können. Dies kann auch mehr Sicherheit bringen, weil externe und unabhängige Spezialisten die Software auf Fehler und Sicherheitslücken prüfen.»

Die EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, Mariya Gabriel, führte aus: «Die Kommission möchte beim digitalen Wandel in Europa mit gutem Beispiel vorangehen. Mit den neuen Vorschriften wird die Kommission für die Unternehmen, unter anderem für Start-ups und Innovatoren, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltungsbehörden einen erheblichen Mehrwert generieren, indem sie den Quellcode für ihre Softwarelösungen offenlegt. Durch diesen Beschluss werden – dank des öffentlich zugänglichen Quellcodes des Kommission – auch Innovationen angekurbelt.»

Ein Beispiel für die Vorteile von Open Source ist die «eSignature». Diese Bezeichnung steht für eine Reihe kostenloser Standards, Instrumente und Dienste, die öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen dabei helfen, die Erstellung und Überprüfung elektronischer Signaturen, die in allen EU-Mitgliedstaaten rechtsgültig sind, zu beschleunigen.

Ein weiteres Beispiel wäre LEOS (Legislation Editing Open Software), die bei der Kommission zur Abfassung von Rechtstexten verwendete Software. Die ursprünglich für die Kommission entwickelte Software LEOS wird derzeit in enger Zusammenarbeit mit Deutschland, Spanien und Griechenland weiterentwickelt.

Sämtliche quelloffene Software der Kommission zentral verfügbar

Die Kommission wird ihre Software quelloffen in einer zentralen Datenbank zur Verfügung stellen und so den Zugang und die Weiterverwendung erleichtern. Vor ihrer Veröffentlichung wird jede Software auf Sicherheits- und Vertraulichkeitsrisiken, Datenschutzaspekte oder potenzielle Verstöße gegen Rechte des geistigen Eigentums Dritter geprüft.

Mit diesem Beschluss werden viele Aktivitäten erleichtert und verbessert:

  • Für die Verbreitung von Software im Rahmen einer Open-Source-Lizenz ist künftig kein Beschluss der Kommission erforderlich.
  • Soweit möglich werden die Kommissionsdienststellen die gesamte Software, die vor der Annahme dieser neuen Vorschriften entwickelt wurde, schrittweise auf Anwendungen überprüfen, die außerhalb der Kommission einen Mehrwert bringen können.
  • Die Kommission ermöglicht es ihren Softwareentwicklern nun, mit Verbesserungen, die sie im Rahmen ihrer Arbeit entwickelt haben, einen Beitrag zu Open-Source-Projekten zu leisten.

Die Kommission stellt bereits Hunderte Software-Projekte quelloffen zur Verfügung, die für die Fazilität «Connecting Europe»Eurostat, das Programm «Interoperable Europe» (Programm über Interoperabilitätslösungen und gemeinsame Rahmen für europäische öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger, vormals ISA²-Programm) und für die Gemeinsame Forschungsstelle entwickelt wurden.

Hintergrund

Mit ihrer Digitalstrategie will die EU dafür sorgen, dass der digitale Wandel für Menschen und Unternehmen Vorteile bringt, und dass Europa spätestens 2050 klimaneutral ist. Präsidentin Ursula von der Leyen hat die Digitalisierung zu einer Priorität der Kommission erklärt, damit der digitalen Wandel Fahrt aufnimmt und sichergestellt ist, dass die Kommission mit gutem Beispiel vorangeht.

Diese Vorschriften stehen mit der Open-Source-Software-Strategie 2020-2023 der Kommission im Einklang, in der unter dem Motto «Offen Denken» eine Vision für die Förderung und Nutzung der transformativen, innovativen und kooperativen Wirkungskraft sowie der Grundsätze und Entwicklungsverfahren von Open-Source-Lösungen dargelegt wurde. Die Strategie leistet einen Beitrag zu den Zielen der übergreifenden Digitalstrategie der Kommission und des Programms «Digitales Europa».

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