Hannover. (biv) Dynamisch – so haben sich die Förderstrukturen der Öffentlichen Hand zum Thema Energie entwickelt. So können zum Beispiel Großverbraucher des produzierenden Gewerbes Steuererstattungen beantragen, und für die Finanzierung von Energiespar-Investitionen bieten staatliche Förderbanken vergünstigte Kredite an. Analog zu den erweiterten Möglichkeiten steigt aber auch die behördliche Kontrolle, berichteten Rhea Schöning und Dörte Knefelkamp, Beraterinnen der Klimaschutzagentur Hameln, während des «Energie-Gipfels 2014» des Bäckerinnungsverbands Niedersachsen / Bremen (BIV) in Hannover. Die Agentur hilft, wie vergleichbare Institutionen in anderen Regionen auch, bei der Erstellung von Energiekonzepten, Akquise von Fördermitteln oder Einführung eines Energiemanagementsystems. Nicht alle Angebote sind gleich lohnend. So ist der sogenannte Spitzenausgleich nicht nur vom Energieverbrauch abhängig, sondern auch vom Arbeitgeberanteil der Rentenversicherung der Mitarbeitenden. Ob sich ein Antrag auf Steuererstattung überhaupt lohnt, hänge entsprechend von der Höhe dieser Kennzahl ab. Seit 2013 ist außerdem die Beantragung des Spitzenausgleichs an die Einführung eines Energieeffizienzsystems gekoppelt. Der Nachweis dafür könne schnell aufwändig werden und die Steuererstattung aufzehren. Die Beraterinnen erläuterten daher auch die Unterschiede zwischen den Systemen, etwa der «kleinen» Lösung mit einem «alternativen System nach der Spitzenausgleichseffizienzverordnung (SpaEfV)» und dem «großen» Energiemanagement-System nach DIN EN ISO 50001.
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