Montag, 7. Oktober 2024

EEG-Novelle: Zentralverband wiederholt Argumente

Bremerhaven. (eb) Brennende Themen gibt es in Hülle und Fülle. Man muss sich ihrer annehmen und darf sich nicht auf Nebenkriegsschauplätzen verzetteln – die bei näherem Hinsehen nicht mal welche sind. Aktuelles Beispiel ist die in dieser Woche von der Bundesregierung vorgelegte Novelle des Erneuerbare Energie Gesetz (EEG). Die muss nach Ansicht des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) dringend nachgebessert werden, denn: Die EEG-Umlage belaste das Bäckerhandwerk auch künftig weit über Gebühr und beseitige nicht die Wettbewerbsverzerrung im hart umkämpften Markt um Brot und Backwaren. Die Finanzierung der Energiewende müsse endlich solidarisch geändert und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Seit 2007 bringt der Verband regelmäßig seine EEG-Klagen vor – 2012 hier zum ersten Mal unter der Überschrift «ZV warnt vor Überforderung». Das schaukelte sich Jahr für Jahr hoch, bis wir 2016 zum ersten Mal von der «staatlich verursachten Wettbewerbsverzerrung» lasen. Spätestens im Juni 2016 forderte der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks «… dringend die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen über die besondere Ausgleichsregelung, die seiner Meinung nach die Backwarenindustrie einseitig bevorzugt.»

Diese «Wettbewerbsverzerrung», die das Bäckerhandwerk angeblich benachteiligt und «Brotfabriken durch die besondere Ausgleichsregelung von der EEG-Umlage teils befreit», begegnet uns seither immer mal wieder. Dabei ist es dem Verband egal, wie oft seine Argumentation schon widerlegt wurde. Er wiederholt sie einfach immer wieder. Es interessiert ihn nicht, dass wir einerseits 10’400 Bäckereien haben, von denen der Verband annimmt, deren Interessen zu vertreten. Andererseits haben wir weniger als zehn Unternehmen, die über die besondere Ausgleichsregelung von der EEG-Umlage teils befreit sind. Von diesen weniger als zehn Betrieben ist einer nicht mal dem backenden Gewerbe zuzurechnen. Die anderen «gut eine Handvoll» (mehr nicht!) Betriebe rechnen sich entweder der Industrie oder dem Handwerk zu. Kurzum: Dort, wo der Zentralverband auf Brotfabriken zielt, trifft er aller Wahrscheinlichkeit nach auch Handwerksbetriebe. Unternehmen des Bäckerhandwerks, die ihre Hausaufgaben im Sinne des Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG) erledigt haben und so in den Genuss der besonderen Ausgleichsregelung kommen.

Das weiß der Zentralverband. Oder sagen wir so: Spätestens seit 2016 hat der Verband ausreichend Zeit, sich seiner Klage zu vergewissern und diese mit statistisch nachprüfbaren Zahlen zu belegen. Wir ließen uns gerne überzeugen. Doch auch in seiner jüngsten Mitteilung vom 23. September nutzt der Verband diese Gelegenheit nicht.