Bremerhaven. (eb) Frei nach dem Motto «Der frühe Vogel fängt den Wurm» hatte sich Elisabeth Kreutzkamm-Aumüller, Geschäftsführerin der Dresdner Backhaus GmbH, im Oktober 2019 gemeinsam mit ihrem Steuerberater um eine Ausnahmegenehmigung von der Belegausgabepflicht bemüht. Das Finanzamt Dresden-Süd hat dem Gesuch entsprochen. Eine Begründung für die Genehmigung hat Kreutzkamm-Aumüller nicht. «Ich würde sagen, wir haben Glück gehabt», sagte die Geschäftsführerin am 12. Februar gegenüber MDR Sachsen. Die Ausnahmegenehmigung könne jederzeit widerrufen werden. Den Bericht lesen sowie das telefonische Interview hören können Interessenten hier auf der MDR-Homepage.
Den MDR auf die Genehmigung aufmerksam gemacht hat laut MDR «eine Sprecherin der sächsischen Bäckerinnung», womit vermutlich der Landesinnungsverband Saxonia des Bäckerhandwerks Sachsen gemeint ist. Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten und verselbständigten sich zusehends:
- Dresden Backhaus als einzige Bäckerei in Sachsen von Bonpflicht befreit
Ebenfalls am 12. Februar berichten die Dresdner Neuen Nachrichten (DNN) über den Vorgang und beziehen sich in der Quellenangabe korrekt auf MDR Sachsen. Einer DNN-Nachfrage beim Landesinnungsverband ist der Zusatz zu verdanken, dass noch viele andere Bäckereibetriebe eine Ausnahmegenehmigung beim Finanzamt beabtragt hätten. Diese seien jedoch abgelehnt oder bislang nicht bearbeitet worden. - Bäckerei in Dresden muss keine Kassenbons ausgeben
Einen leicht anderen Geschmack bekommt die ursprüngliche MDR-Nachricht, wenn Bild Sachsen am 13. Februar schreibt: «Die Dresdner Backhaus GmbH ist als einzige in Sachsen von der seit Januar geltenden Bonpflicht befreit worden. Ist die Kette sogar die erste in ganz Deutschland? Wie MDR Sachsen berichtet, traf das Finanzamt Dresden-Süd die Entscheidung. Eine Sprecherin der sächsischen Bäckerinnung sagte dem MDR, es hätten auch andere Bäckereien Befreiungsanträge eingereicht, diese seien aber abgelehnt oder noch nicht bearbeitet worden». - Dresden: Erste Bäckerei muss keine Kassenbons mehr ausgeben
«Das Dresdner Backhaus hat sich an das Finanzamt gewendet und einen Antrag auf Ausnahmeregelung gestellt – mit Erfolg. Die Bäckerei-Kette ist nicht mehr gezwungen, Kassenbons zu drucken», berichten ebenfalls am 13. Februar die RTL Nachrichten. - Bäckerei von Bonpflicht befreit
«Die seit Januar geltende Bonpflicht ist Apotheken und anderen Einzelhändlern ein Ärgernis. Jetzt hat es eine Bäckerei in Dresden geschafft, die überbordene Zettelwirtschaft wieder loszuwerden – mit einer Ausnahmegenehmigung. Wie der MDR Berichtet, weiß die Bäckerei selbst nicht, warum sie mit ihrem Antrag Erfolg hatte» – schreibt am 13. Februar Apotheke ad hoc. - Keine Bonpflicht mehr: Dresdner Backhaus erhält Ausnahmeregelung
«Großer Widerstand regt sich auch bei den Bäckereien, die teilweise für Centbeträge Belege ausdrucken müssen. Das Dresdner Backhaus nimmt zukünftig allerdings eine Sonderstellung ein: Die Bäckereikette ist nicht mehr verpflichtet, Kassenbons auszustellen. Anträge anderer Bäckereien wurden abgewiesen» – schreibt am 13. Februar auch ein Redaktionsnetzwerk Deutschland. - Befreiung von Bonpflicht in Dresden
Aktualisierung vom 19. Februar: Die Kritik an einer Meldung aus Wiesbaden vom 13. Februar hat sich im kollegialen Einvernehmen erledigt und ist durch diesen Hinweis ersetzt.
Dem Team um Elisabeth Kreutzkamm-Aumüller vom Dresdner Backhaus bleibt zu wünschen, dass es durch die herauslesbare Dynamik jetzt nicht zu Schaden kommt. Neid ist immer ein schlechter Ratgeber. Frei nach dem Motto «Der frühe Vogel fängt den Wurm» ist die Unternehmerin – vermutlich – einer Anweisung an die Finanzämter schlicht zuvorgekommen. Ein «Unfall» also und vielleicht nicht der einzige in Deutschland. Niemand sollte sich ärgern oder sich lange an diesem Vorgang aufhalten. Für die nächsten zwei Jahre bleibt er vermutlich ein Einzelfall (Foto: Dresdner Backhaus).
Nachtrag: Schon der Hauch eines Zweifels genügt
Bremerhaven. (16.02. / eb) Die Belegausgabepflicht beschäftigt die Menschen sehr und ist ein sensibles Thema. Das verpflichtet jeden Akteur (jedes Institut, jede Institution …), der oder die sich (a) damit auskennt und (b) dazu äußert, zur unbedingten Eindeutigkeit. Denn schon der geringste Raum für Spekulationen gilt hier offenbar als Einladung zur kreativen Gestaltung (Manipulation …) von Sachverhalten, die übrigens auch Focus Money angenommen hat mit folgender Überschrift vom 14. Februar:
- Kuriose Entscheidung in Dresden: Bäckerei muss plötzlich keine Kassenbons mehr ausgeben – und weiß selbst nicht warum
Einleitung: «Seit diesem Jahr müssen auch für kleine Geschäfte wie den Einkauf beim Bäcker Kassenbons ausgegeben werden. Der Grund ist die neue Bonpflicht. Doch in Dresden hat es für eine kleine Bäckerei nun eine kuriose Ausnahmegenehmigung von der Bonpflicht gegeben» (Bildschirmfoto). - Ausnahme ohne Begründung: Dresdner Bäckerei muss keine Kassenbons mehr drucken
Geschickt nutzt der Nachrichtensender ntv mit Überschrift vom 16. Februar den Vorgang: Auch er lässt zunächst die Tatsachen in ihrer korrekten Reihenfolge unberücksichtigt. Teaser: «Die seit Jahresanfang geltende Kassenbonpflicht erhitzt noch immer die Gemüter. Eine Ausnahmeregelung zu bekommen, ist ein schwieriges und oft aussichtsloses Unterfangen. Doch eine kleine Bäckerei in Dresden wurde nun von der Bonpflicht befreit. Warum? Unklar.» Das Nachrichtenvideo an sich ist dagegen kaum zu beanstanden (Bildschirmfoto). - Gesetz: Ausnahme von der Bonpflicht für Bäckerei
Die Allgemeine Bäcker Zeitung hat die Angelegenheit zum Anlass genommen, das Finanzministerium Sachsen um eine Stellungnahme zu bitten. Herausgekommen ist ein eigenständiger Bericht, dem wir an dieser Stelle nicht vorgreifen wollen – der mit Datum vom 15. Februar die backenden Betriebe im Land jedoch ganz bestimmt – nicht nur in Sachsen – interessieren dürfte.
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