Dienstag, 19. März 2024

Downloads: Bundesregierung beschließt Energiesparmaßnahmen

Berlin. (bund) Das Bundeskabinett hat Energiesparmaßnahmen in zwei Verordnungen gegossen, die kurz- und mittelfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Unter anderem sollen weniger Büroflächen geheizt werden und Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet werden. Die beschlossenen Maßnahmen sind zu finden in der EnSikuMaV (PDF) – Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen – sowie in der EnSimiMaV (PDF) – Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen. Beide Verweise führen auf die Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Um eine Notsituation bei der Energieversorgung im Winter zu vermeiden, müssen Politik, Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin zusammenarbeiten: Jede eingesparte Kilowattstunde, egal ob von öffentlichen Einrichtungen, von Bürgerinnen und Bürgern oder von der Wirtschaft, hilft gegen die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen.

Die am Mittwoch beschlossenen Verordnungen für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen bilden dafür den Rahmen. Sie beinhalten konkrete Maßnahmen für die kommende und die übernächste Heizperiode und richten sich an die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte. Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.

Nationale Kraftanstrengung ist gefragt

«Die Bundesregierung verfolgt konsequent ihre Politik, um von russischen Energielieferungen unabhängig zu werden», sagt Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. «Es kommt aber auch wesentlich darauf an, deutlich mehr Gas einzusparen: in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen, in möglichst vielen Privathaushalten. Dafür leisten die heute im Kabinett verabschiedeten Verordnungen einen wichtigen Beitrag. Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung, und es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft. Jeder Beitrag zählt.»

Die Energiesparmaßnahmen dienen auch als Beitrag zur Umsetzung der Einsparvorgaben der Europäischen Union. Angesichts der von Russland künstlich verursachten Gasknappheit haben sich die EU-Staaten verpflichtet, ihren Gasverbrauch ab August dieses Jahres um mindestens 15 Prozent zu verringern.

Schnellere Information über gestiegene Gaspreise ist nötig

Mieterinnen und Mieter können die Raumtemperaturen in ihren Wohnungen auch dann freiwillig absenken, wenn vertraglich eine höhere Mindesttemperatur vereinbart ist, die höher liegt als sie zum Schutz der Wohnung vor Schäden erforderlich wäre.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen schneller informiert werden, wie sehr die Gaspreise für ihre Heizung steigen und so zu sparsamem Heizen motiviert werden. Private Schwimm- und Badebecken dürfen nicht mehr energieintensiv beheizt werden.

Weniger Bürofläche heizen und Warmwasser abschalten

In Arbeitsstätten wird die Mindestraumtemperatur um ein Grad Celsius abgesenkt. In öffentlichen Arbeitsstätten ist dies zugleich die Höchsttemperatur. Erlaubt sind 19 Grad. Gemeinschaftsflächen, an denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten, dürfen nicht mehr beheizt werden.

Warmwasser soll dort, wo es lediglich dem Händewaschen dient, abgeschaltet werden oder die Temperatur auf das hygienische Mindestmaß abgesenkt werden.

Beleuchtung von Gebäuden, Denkmälern und Werbung einschränken

Die Nutzung von leuchtenden beziehungsweise lichtemittierenden Werbeanlagen wird für bestimmte Zeiten untersagt. Hierdurch reduziert sich der unnötige Energieverbrauch vor allem im Gewerbe-, Handel und Dienstleistungssektor.

Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern wird verboten, soweit sie nicht zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist.

Heizungen optimieren

Gebäudeeigentümer werden zur Optimierung der Heizungssysteme ihrer Gebäude verpflichtet. Dies umfasst eine Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen. Eigentümer größerer Gebäude sollen verpflichtet werden, das Heizungssystem hydraulisch abgleichen zu lassen, um eine Energieeinsparung zu erzielen.

Die beschriebenen Maßnahmen sind zu finden in der EnSikuMaV (PDF | 28 Seiten) – Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen – sowie in der EnSimiMaV (PDF | 20 Seiten) – Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen. Beide Verweise führen auf die BMWK-Website und laden die Dateien direkt herunter.

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