Freitag, 22. September 2023

Dieselfahrer haben jetzt gute Chancen auf Entschädigung

Berlin. (ots / eb) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil in drei Musterverfahren (VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22) am 26. Juni 2023 entschieden, dass Autohersteller grundsätzlich Schadenersatz für Dieselautos mit Abschalteinrichtung – etwa dem sogenanntem Thermofenster – zahlen müssen. Das Urteil aus Karlsruhe umfasst neben dem Thermofenster auch weitere unzulässige Abschalteinrichtungen – siehe «Diesel-Skandal: EuGH fällt Urteil zugunsten der Verbraucher» vom 22. März 2023 inklusive Zusammenfassung des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-100/21.

Das Thermofenster gehört bei den meisten Herstellern zum Industriestandard. Eine Untersuchung des International Council on Clean Transportation (ICCT) vom 22. März 2023, in der europaweite Abgasmessungen von Dieselfahrzeugen bewertet wurden, ergab, dass 77 Prozent aller untersuchten Fahrzeuge die zulässigen NOx-Grenzwerte überschritten.

Mindestens 48 Modelle wurden sogar als «extrem» eingestuft, was «mit ziemlicher Sicherheit» darauf hindeutet, dass eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde. Da die Studie Modelle und Motoren nur stichprobenartig untersucht hat, ist anzunehmen, dass noch deutlich mehr Fahrzeuge betroffen sind.

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Laut Zulassungsstatistik des Kraftfahrtbundesamts sind in Deutschland allein 2.101.786 Fahrzeuge in den «extremen» Modellgruppen zugelassen. Eine Vielzahl von Herstellern ist betroffen. Die Volkswagen AG (Volkswagen, Skoda, Audi) hat nach der ICCT-Studie mit bis zu 934.446 zugelassenen Fahrzeugen in den als «extrem» eingestuften Modellgruppen die meisten Fahrzeuge in Deutschland und muss mit einer zu leistenden Entschädigungssumme von bis zu 4,5 Milliarden Euro rechnen. Auch Mercedes, Fiat, Opel und BMW müssen sich auf die Zahlung von hohen Entschädigungssummen einstellen.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs können betroffene Dieselbesitzer 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises als Schadensersatz zurückfordern. Bei einem durchschnittlichen Neuwagen-Kaufpreis von 32.550 Euro (Quelle: Statista) können Betroffene Entschädigungen zwischen 1.627 und 4.882 Euro erwarten.

Dieselfahrer sollten ihren Anspruch prüfen

«Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Ansprüche Ihres Fahrzeugs überprüfen zu lassen», empfiehlt Dr. Stefan Zimmermann, damit befasster Rechtsanwalt bei myRight. «Selbst für Fahrzeuge, die seit 2013 gekauft wurden, besteht ein Anspruch», sagt Zimmermann. Dieselbesitzer können auf myright.de kostenlos prüfen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und welche Entschädigung sie erwarten können (Foto: pixabay.com).

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