Berlin. (dguv) Diese Frage kann sich aktuell in jedem Betrieb stellen: Was ist zu tun, wenn sich Mitarbeitende mit dem Corona-Virus infiziert haben oder der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht? Eine neue Broschüre von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nennt die richtigen Ansprechpartner und gibt Hinweise, wie auch in dieser Situation Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen bestmöglich gewahrt werden können. Darauf macht die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) aufmerksam, Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mit Sitz in Berlin.
- Ein Pandemieplan hilft: Auch Unternehmen, die noch keinen Pandemieplan erstellt haben, können dies jetzt noch tun. Er legt zum Beispiel fest, wer die Ansprechpartner im Betrieb sind und wie die interne Kommunikation erfolgen soll. Welche Hygienemaßnahmen getroffen werden und wie die Arbeitsabläufe an die neue Situation angepasst werden können.
- Bei einem konkreten Corona-Verdacht sollten die betroffenen Beschäftigten nach Hause gehen und ihren Hausarzt oder Hausärztin informieren. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in häuslicher Quarantäne bleiben.
- Im Betrieb sollten alle Kontaktflächen der betroffenen Person von unterwiesenen Reinigungskräften zunächst gründlich gereinigt werden. Eine Desinfektion von Oberflächen nach Kontamination durch COVID-19 erkrankte Personen kann eine Verbreitung des Erregers reduzieren.
- Es ist wichtig, die Personen, die unmittelbar Kontakt zu der Verdachtsperson hatten, zu ermitteln. Sollte sich der Verdacht einer Erkrankung bestätigen, müssen die Namen dieser Personen an das Gesundheitsamt übermittelt werden.
- Der Hausarzt oder die Hausärztin entscheidet über das weitere Vorgehen und stellt gegebenenfalls eine Krankschreibung aus.
- Bei einem positiven Testergebnis meldet der Arzt das Ergebnis an das Gesundheitsamt. Dieses wendet sich dann an den Betrieb und kann in Absprache mit dem Arbeitgeber weiter Regelungen treffen. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bleibt 14 Tage in häuslicher Quarantäne, sofern keine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist.
- Der Arbeitgeber sollte in dieser Zeit möglichst in Kontakt mit den betroffenen Beschäftigten bleiben, um Fragen zu Freistellung, Lohnfortzahlung, Heimarbeit oder Kontaktpersonen zu klären.
Ergänzung: Bei der von de DGUV ausgewiesenen Hilfe zwecks Erstellung eines Pandemieplans handelt es sich um die kleine Broschüre «10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung». Die Covid-19-Pandemie und deren Management ist für uns die erste Pandemie. Wir haben also wenig Übung in der Bewältigung. Die Hauptlektüre zwecks Erstellung eines Pandemieplans sollte daher das «Handbuch Betriebliche Pandemieplanung» sein.
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