Bonn. (bdsi) Die Geschäftslage der mittelständisch geprägten deutschen Süßwarenindustrie hat sich aufgrund der Coronavirus-Krise gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert. Umsatzrückgänge melden insgesamt 52 Prozent der Unternehmen im 1. Tertial 2020. Für viele Hersteller waren wichtige Absatzkanäle wie Kauf- und Warenhäuser oder Süßwarenfachgeschäfte über lange Zeit geschlossen. Verkaufskanäle wie Volksfeste, die für einige Unternehmen von großer Bedeutung sind, werden auf unbestimmte Zeit wegfallen. 73 Prozent der Hersteller von Süßwaren und Knabberartikeln schätzen die aktuellen Geschäftsaussichten als schwieriger ein als im Vorjahr.
Dies sind die wichtigsten Ergebnisse der Frühjahrsumfrage des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) unter seinen Mitgliedern zur Konjunkturentwicklung im 1. Tertial 2020.
Auch die Auftragslage und das für die Branche sehr wichtige Exportgeschäft sind aufgrund der Coronavirus-Krise stark rückläufig. 57 Prozent der Unternehmen verzeichnen einen Rückgang der Auftragslage, gar 64 Prozent ein schlechteres Exportgeschäft als im Vorjahreszeitraum. Die Umfrage hat ergeben, dass 84 Prozent der Unternehmen durch die Corona-Pandemie bedingte Herausforderungen im Bereich Personal verzeichnen – und hier insbesondere die Kinderbetreuung von Mitarbeitern die Unternehmen vor praktische Probleme führt.
Nach Auffassung des BDSI muss der konsequenten Stärkung der heimischen Wirtschaft oberste Priorität der Politik eingeräumt werden, um Arbeitsplätze und Investitionen am Standort Deutschland zu sichern. «Die mittelständische Struktur der Branche ist trotz aller Belastungen in den Unternehmen der Garant für die Aufrechterhaltung der Lieferfähigkeit. Neue regulatorische Auflagen in der jetzigen Situation werden gerade die kleineren und mittleren Unternehmen nicht mehr zusätzlich tragen können», sagt Bastian Fassin, Vorsitzender des BDSI. «Was die Unternehmen jetzt brauchen, sind Entlastungen bei der Unternehmensbesteuerung und ein konsequenter Bürokratieabbau. Hierzu zählt auch ein Zurückstellen von nicht unbedingt notwendigen Gesetzesvorhaben.»
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