Karlsruhe. (ots) Das Regierungspräsidium Tübingen (RPT), als zuständige Marktüberwachungsbehörde für Medizinprodukte im Handel, hat der dm-drogerie markt GmbH + Co. KG bestätigt, dass der Coronavirus-Antikörpertest in deren Onlineshop verkauft werden darf. Die Kette bietet seit mehreren Wochen einen Antikörpertest im Onlineshop an. Nach Abstimmung mit der Behörde, die für den Hersteller dieses Antikörpertests zuständig ist, sowie mit dem Bundesministerium für Gesundheit, sieht das RPT keinen Hinweis auf einen unzulässigen Vertrieb des Probenahme- und Einsendekits durch die Drogeriemarktkette.
«Die Behörde bestätigt damit unsere Auffassung, dass der Test nicht dem Abgabeverbot der Medizinprodukteabgabenverordnung (MPAV) unterliegt und daher von uns verkauft werden darf», sagt Christoph Werner, Vorsitzender der dm-Geschäftsführung. Nach der gesetzlichen Vorgabe ist entscheidend, ob der konkrete Test für den direkten oder indirekten Nachweis bestimmter Krankheitserreger respektive Krankheiten bestimmt ist. Der durch dm vertriebene Covid-19- Antikörpertest ist ein Probenahme-Set, bei dem die Auswertung des Tests durch ein akkreditiertes medizinisches Fachlabor erfolgt.
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