Wien / AT. (bwb / eb) Die bundesdeutsche Rewe Gruppe und die Lekkerland Gruppe wollen durch ihren Zusammenschluss einen neuen strategischen Geschäftsbereich «Convenience» innerhalb der Rewe Gruppe gründen. Zu diesem Zweck erwirbt die Rewe Gruppe die Lekkerland Gruppe durch Übernahme von 100 Prozent der Anteile an der Lekkerland AG + Co. KG. Diese Absicht gaben die Akteure im Mai 2019 bekannt. Am am 09. Oktober erteilte das deutsche Bundeskartellamt die Freigabe für die geplante Übernahme.
Eine andere Sicht auf die Dinge hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) der Republik Österreich. Die hat das Vorhaben einer intensiven Prüfung unterzogen und entschied jetzt, dass die Rewe Gruppe Lekkerland Österreich nicht übernehmen darf. Die Begründung im Detail:
Vorhaben der Unternehmen
Rewe-Zentralfinanz eG plante den Erwerb aller Anteile durch Rewe-Zentralfinanz eG (Köln, Deutschland), Rewe-Zentral AG (Köln, Deutschland) der Lekkerland AG + Co KG (Frechen, Deutschland) und Lekkerland AG (Ternitz, Österreich) Z-4588.
Das Zusammenschlussvorhaben wurde am 15. Juli 2019 bei der Europäischen Kommission M.9142 angemeldet und am 07. August 2019 von der Kommission freigegeben. Aufgrund eines Teilverweisungsantrags der Anmelder verwies die Europäische Kommission den Zusammenschluss betreffend Deutschland an das Bundeskartellamt und betreffend Österreich an die Bundeswettbewerbsbehörde.
Nach einer Pränotifikationsphase wurde die Zusammenschlussanmeldung am 13. September 2019 zu Rewe-Zentralfinanz eG, Rewe-Zentral AG, Lekkerland AG + Co KG sowie Lekkerland AG bei der BWB eingebracht. Die Phase 1 wurde auf Antrag der Zusammenschlusswerber um zwei Wochen verlängert.
Intensive Prüfung und ein durchgeführter Markttest
Nach Gesprächen mit den Anmeldern hat die BWB in der Pränotifikationsphase bereits mit der Verweisung des Falls am 29. Mai 2019 die Prüfung des Zusammenschlusses begonnen. Aufgrund zahlreicher kritischer Signale aus dem österreichischem Markt trat die BWB und das Bundeskartellanwalt rechtzeitig in Phase 1 in Gespräche mit den Zusammenschlusswerbern und Marktteilnehmern ein. Der Schwerpunkt lag auf der österreichischen Marktsituation bei der Belieferung von Tankstellenshops.
Im Rahmen eines durchgeführten Markttests der BWB, wurden unter anderem größere Betreiber von Tankstellenshops, Mitbewerber, Lebensmittelhersteller, Verbände zur Wettbewerbssituation befragt. Zusätzlich erhielt die Behörde während der intensiven Prüfung zahlreiche Stellungnahmen aus unterschiedlichen Marktstufen mit (unter anderem österreichspezifischen) wettbewerblichen Bedenken. Den Zusammenschlusswerbern wurde dabei stets die Gelegenheit gegeben, die geäußerten Bedenken auszuräumen.
Ergebnis: Rewe darf Lekkerland Österreich nicht übernehmen
Aufgrund der geäußerten Bedenken der BWB und des Bundeskartellanwalts, hat Rewe den in Österreich operativ tätigen Teil von Lekkerland aus dem Zusammenschlussprojekt ausgegliedert. Die Anteile am Unternehmen verbleiben weiterhin im Eigentum der ursprünglichen Anteilseigener.
Durch die Herausnahme des operativen Teils des Zielunternehmens in Österreich, entfallen aus Sicht der BWB die wettbewerblich relevanten Bedenken. Eine Ausgliederung ist nach Angaben der Zusammenschlusswerber möglich, da die Geschäftstätigkeit in Österreich schon bislang weitestgehend autark und besonders unabhängig von Lekkerland Deutschland geführt wurde. Zusätzlich stellt Punkt IV. der Auflagen die Möglichkeit einer Fortführung der Dienstleistungen für Lekkerland Österreich befristet sicher, die bislang von Gesellschaften der Lekkerland Gruppe für Lekkerland Österreich erbracht wurden.Das gesamte Zusammenschlussverfahren wurde aus europarechtlichen Gründen mit Auflagen abgeschlossen. Die Durchführung ist anders als mit den vereinbarten Auflagen nicht erlaubt. Sollte nach Ablauf der Auflagen (Frist: fünf Jahre) ein Erwerb erfolgen, ist eine erneute wettbewerbliche Prüfung erforderlich.
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