Freitag, 19. April 2024

BVE: begrüßt EP-Votum zu unlauteren Handelspraktiken

Berlin. (bve) Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) begrüßt das heute durch das Europäische Parlament (EP) abgegebene Votum, in dem es den Trilogverhandlungen zum EU-Richtlinienvorschlag über unlautere Praktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittel- Versorgungskette zugestimmt hat.

«Die bestehende Konzentration im Lebensmittel- Einzelhandel führt immer wieder dazu, dass Lieferanten mit der Forderung nach zusätzlichen finanziellen Zugeständnissen konfrontiert werden, die unangemessen und unfair sind. Sie werden aber hingenommen, um weitergehende Nachteile, wie zum Beispiel Auslistungen, zu vermeiden. Mit der jetzigen Zustimmung des Europäischen Parlaments ist die Grundlage dafür geschaffen, den bestehenden Rechtsrahmen zu verbessern und für mehr Fairness in der Lebensmittel- Lieferkette zu sorgen. Wir fordern die Bundesregierung deshalb dazu auf, den Richtlinienvorschlag auf der Grundlage der jetzigen Beschlussfassung zu unterstützen», sagt der stellvertretende BVE-Hauptgeschäftsführer Peter Feller.

Basis der Zustimmung des Europäischen Parlaments in dieser Woche ist der sogenannte De-Castro-Bericht, der von allen zuständigen Ausschüssen im Europäischen Parlament unterstützt wurde. Der Bericht untermauert den Richtlinienvorschlag und fordert unter anderem die Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie über kleinere und mittlere Unternehmen hinaus auch auf Großunternehmen. Die Richtlinie zielt darauf ab, den Schutz unterlegener Lieferanten in der Lebensmittel- Lieferkette zu stärken.

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