Montag, 25. September 2023

Bundesregierung verabschiedet Entwurf der Wasserstoffnetzentgelt-VO

Berlin. (bmwi) Die Bundesregierung hat den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf einer Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen (Wasserstoffnetzentgelt- Verordnung) verabschiedet. Wasserstoff spielt beim Erreichen der Treibhausgasneutralität bis 2045 aufgrund seiner vielseitigen Einsatzmöglichkeiten eine besondere Rolle. Entscheidend ist in den nächsten Jahren, zügig den Markthochlauf in allen Wertschöpfungsstufen des Wasserstoffsektors zu schaffen – besonders auch bei der Transportinfrastruktur.

Die Verordnung ist damit wichtiger Bestandteil der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung, denn gerade die Transportinfrastruktur für Wasserstoff muss von Anfang an mitgedacht werden. Dafür ist ein klarer regulatorischer Rahmen nötig, der flexibel sowie verlässlich zugleich ist, um Investoren die nötige Planungssicherheit zu geben. Konkret schafft die Verordnung eine verlässliche Grundlage für die Kalkulation der Netzkosten, die von Betreiben von Wasserstoffnetzen über Netzentgelte finanziert werden. Diese Verlässlichkeit ist nicht nur rein regulatorisch von Bedeutung, sondern spielt auch eine wichtige Rolle für die Förderanträge im Rahmen des großen europäischen Wasserstoffprojekts, dem sogenannten IPCEI Wasserstoff (Important Project of Common European Interest).

Worum geht es konkret?

Die Wasserstoffnetzentgelt-VO trifft Aussagen zur Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Netzkosten. Sie belässt den Betreibern von Wasserstoffnetzen aber noch Spielräume, wie sie die Entgelte und die Bedingungen für den Zugang zu ihren Netzen gestalten. So wird gewährleistet, dass die Marktakteure die Flexibilität und die Verlässlichkeit erhalten, die in einem entstehenden Markt benötigt werden.

Mit der Verordnung wird die Einstiegsregulierung für Wasserstoffnetze vervollständigt, die in diesem Jahr mit dem «Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht» geschaffen wurde. Die Wasserstoffnetzentgelt-VO gilt nur für jene Betreiber von Wasserstoffnetzen, die sich aktiv und unwiderruflich entscheiden, an der Regulierung des Wasserstoffnetzbetriebs teilzunehmen. Die Gruppe der übrigen Betreiber von Wasserstoffnetzen ist weiterhin grundsätzlich frei in der Art und Weise, wie sie die Kosten des Netzbetriebs und die Netzentgelte ermitteln. Das heißt, es gibt ein Wahlrecht. Die Bundesregierung leitet die Verordnung nun dem Bundesrat zu, damit dieser darüber beschließen kann (Foto: pixabay.com).

WebBaecker.Net